Was für eine Desastermeldung auch für das Unternehmen MLP, denn unserer Kenntnis nach hat das Unternehmen viele Kunden zum Thema „Pflegeappartments“ beraten, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden.
Bereits in der Vergangeneit hatte Anlegerschutzwarner Thomas Bremer aus Leipzig korrekt darauf hingewiesen, dass es sich um ein Investment in eine Spezialimmobilie handelt und das mit einem Totalverlustrisiko für die Anleger verbunden sein kann.
In der Tat muss man sich hier jetzt die Beratungsprotokolle der Vermittler anschauen, die dem einen oder anderen Kunden ein solches Pflegeapartment verkauft haben. Wurde hier weder auf das Totalverlustrisiko hingewiesen, noch darauf, dass es sich um eine Spezialimmobilie handelt, dann sollte man eine gerichtliche Klärung herbeiführen, ob es sich dabei nicht um einen Beratungsfehler handelt und der Berater in der Beraterhaftungspflicht steht.
Einige ähnliche Fälle mit einem anderen Beratungsunternehmen konnte ich bereits erfolgreich für meine Mandanten klären, so Kerstin Bontschev weiter. Gerne berate ich auch in diesem Fall natürlich Anleger. Sie erreichen mich unter der kostenfreien Rufnummer
0800 0060151.
Der gesamte Pflegemarkt scheint derzeit, zumindest aus Anlegersicht, ein Pulverfass zu sein, denn es gibt zu wenig Personal, um diese Einrichtungen zu betreiben. Hat man keinen Betreiber, dann gibt es aber keine Einnahmen für die Besitzer der Apartment. Diese müssen aber Zinsen und Annuität leisten. Viele werden das dann nicht können. Daher drohen eine Menge an Privatinsolvenzen in den nöchsten Monaten und Jahren. Das Problem „fehlendes Personal“ lässt sich ja nicht so einfach lösen.
Als Alternative, so Kerstin Bontschev, sehe ich hier nur eine Nutzung als Asylunterkunft. Dann würden die Apartments zumindest nicht leerstehen, sondern Einnahmen generieren. Eine endgültige Lösung ist das für die Besitzer der Immobilien aber auch nicht.