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Was ist los mit der Publity AG Aktie?

Absturz/Gelegenheit

Absturz/Gelegenheit | © CC0/pixabay.com

Unter 10,50 Euro so der aktuelle Kurs der Publity Aktie. Ein Schnäppchen für den der jetzt daran Interesse hat günstig in eine Immobilienaktie einzusteigen, denn der aktuelle Kurs gibt nach Meinung vieler Brancheninsider nicht den wahren Wert der Aktie wieder.

Natürlich gab es in den letzten Monaten einige nicht so erfreuliche Nachrichten aus dem Hause Publity AG, aber keine uns bekannten Nachrichten dürften solch einen Kursabsturz der Publity Aktie letztlich zur Folge haben.

Zum gleichen Zeitpunkt wo die Publity AG nahezu auf ihren tiefsten Kurs fällt, kommt die Einladung der Publity AG zur Hauptversammlung.

Dieser Einladung zur Hauptversammlung der Publity AG kann man einen Gewinn von 17.747.115,37 entnehmen. Mit Verlaub ein gutes Ergebnis aus unserer Sicht, auch wenn die Gewinnerwartungen möglicherweise etws höher lagen. Solche Ergebnisse sollten eigentlich den Kurs der Publity AG nach Oben beflügeln.

Nun gut. Die Börse hat eigene Gesetze und vielleicht hallt der Streit um die Publity Anleihe auch hier an der Börse immer noch nach. Ein Streit der aber auf dem Weg der Lösung ist, wie wir aus dem Hause Publity, auf Nachfrage erfahren haben. Also sollten derzeit doch alle Zeichen auf „Kurs nach Oben“ für die Publity Aktie stehen.

Auf der jetzt anstehenden Hauptversammlung will sich das Unternehmen dann auch nachfolgendes genehmigen lassen:

Zur Stärkung des Eigenkapitals und um das weitere Wachstum der Gesellschaft zu fördern, soll das Grundkapital der Gesellschaft erhöht werden. Zur Festlegung des Ausgabebetrags für die neuen Aktien wurde der kaufmännisch gerundete gewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft in den letzten 90 Tagen vor dem Tag der Übermittlung der Einberufung zu dieser Hauptversammlung der Gesellschaft zum Bundesanzeiger ermittelt und mit einem Abschlag von 17 % versehen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 6.050.000,00, eingeteilt in 6.050.000 Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 3.781.250,00 auf bis zu EUR 9.831.250,00 erhöht, durch Ausgabe von bis zu 3.781.250 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag für jede auszugebende Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 beträgt EUR 10,70.

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 8:5 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können zunächst den Aktionären, die von ihrem Bezugsrecht Gebrauch gemacht haben, und anschließend ausgewählten Anlegern vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsaufruf, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten, zum Ausgabebetrag von EUR 10,70 je Aktie zur Zeichnung angeboten werden.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 mindestens 1.000.000 neue Stückaktien gezeichnet sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 31. Januar 2019, 24:00 (MEZ), zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft ihre Fassung betreffend entsprechend der Durchführung der Barkapitalerhöhung anzupassen.

Beschlussfassung über die Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. März 2016 unter dem Tagesordnungspunkt 5 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. März 2021 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.750.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Von dieser Ermächtigung wurde vom Vorstand mit Beschluss vom 16. März 2016 und Aufsichtsratszustimmung vom selben Tage durch Ausgabe von Stück 550.000 neuen Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechender Erhöhung des Grundkapitals um EUR 550.000,00 auf EUR 6.050.000,00 teilweise Gebrauch gemacht.

Das in § 3 der Satzung enthaltene Genehmigte Kapital 2016 besteht zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung noch in Höhe von EUR 2.200.000,00. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung des Grundkapitals und vor dem Hintergrund der unter Tagesordnungspunkt 6 dieser Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Barkapitalerhöhung, zusätzlich zu dem bestehenden Genehmigten Kapital 2016 ein weiteres Genehmigtes Kapital 2018 bezogen auf das im Falle einer Beschließung und Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in Höhe von mindestens EUR 3.450.000,00 gemäß Tagesordnungspunkt 6 im Handelsregister der Gesellschaft erhöhte Grundkapital zu schaffen.

Ob die Aktionäre dem Antrag dann zustimmen werden, das darf man dann erst einmal abwarten. Es könnte eine heiße Hauptversammlung werden. Den Text der Einladung zur Hauptversammlzung der Publity AG finden Sie auf www.diebewertung.de

Veröffentlichungsdatum: Montag, 25.06.2018
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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