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Lichtmiete Holding AG mit Sitz in der Schweiz – will man Geld einsammeln in Deutschland?

Über das Unternehmen Deutsche Lichtmiete haben wir in den vergangenen Jahren sehr viel berichtet, denn wir haben den Weg des Unternehmens natürlich in den letzten Jahren intensiv verfolgt.

Wir waren vom Erfolg dieses Geschäftsmodels für die Anleger nicht überzeugt, sind es auch heute noch nicht. Was wir aber mitbekommen haben ist, dass die Gesellschaften der Deutschen Lichtmiete immer mehr Geld von Anlegern benötigt. Wofür, ist für uns nicht so richtig nachvollziehbar.

Mittlerweile sprechen wir hier möglicherweise von 100 Millionen Euro und mehr. Was an tatsächlichen Werten, wenn mit dem Unternehmen möglicherweise einmal etwas schiefgehen sollte, vorhanden ist, das wissen wir nicht. Kann man Lampen einfach so zu einem Preis, den die Deutsche Lichtmiete berechnet hat, dann weiterverkaufen? Gibt es einen Zweitmarkt dafür?

Genau das sind die Fragen, die wir uns in der Redaktion stellen, aber bis heute von niemanden eine Antwort bekommen haben. Nun hat uns dieser Tage ein Finanzberater kontaktiert, der unsere Berichte gelesen hatte und wollte mehr von uns wissen und ehrlich gesagt, es war eine angeregte, aber auch kontroverse Diskussion, in deren Verlauf er aber mehr unsere Sicht der Dinge verstanden hat.

Nun soll es in dieser Woche wohl eine Zoom-Konferenz geben, an der deutsche Vermittler teilnehmen sollen. In Deutschland beheimatete Vermittler, die sicherlich dann auch überwiegend Kunden aus Deutschland beraten.

Ihnen soll man, so unsere Information, angeboten haben, sogenannte Partizipationsscheine an ihre Kunden zu verkaufen. Dafür wurde, so unser Gesprächspartner, wohl diese Schweizer AG gegründet.

In der Schweiz sind solche Partizipationsscheine ein Finanzinstrument, was man aber bei der Schweizer FINMA, so eine Auskunft an uns, sehr kritisch sieht und wenn es dann bekannt wird, dass diese angeboten werden, jeden Einzelfall prüfen will.
Nun dürften sich die Angebote, wenn wir ihn richtig verstanden haben, aber vorwiegend an deutsche Anleger richten, wo dann die BaFin ins Spiel kommen könnte.

Sollten solche Geschäfte der BaFin bekanntwerden, dann gehen wir davon aus, dass die BaFin da möglicherweise einen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz sehen könnte. Ist dem so, dann dürfte dies für die Berater, die diese Partizipationsscheine verkauft haben, nicht nur großen Ärger bedeuten, sondern auch Rückforderungen von Geldern durch ihre Anleger.

Unser Gesprächspartner will sich das zwar nun anhören, aber vermitteln will er das nach unserer heutigen Diskussion nicht.
Auch den Anlegern sei gesagt, lassen Sie die Finger von einem Investment, wo es keinen gestatteten Prospekt gibt, entweder von der BaFin, der FINMA oder der FMA Österreich. Sonst könnte das ein „böses Erwachen“ geben.

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 28.07.2021
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: Hans (CC0), Pixabay

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