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Lambert Liesenberg von der Life Forestry Switzerland AG: Eine Verfügung gegen die wir Vorgehen

Seit Jahren gibt es zwischen der deutschen BaFin, Bundesausfichtsamt für Finanzdienstleistungen, und dem Schweizer Unternehmen Life Forestry Switzerland AG eine rechtliche Diskussion über die Zulässigkeit des Angebotes des Unternehmens Life Forestry Switzerland AG auch an deutsche Investoren.

Unsere Rechtsauffassung dazu, so Unternehmenssrecher Lambert Liesenberg, ist völlig klar. Unser Angebot ist zulässig und korrekt. Das werden wir vor den entsprechenden deutschen Gerichten dann auch klar machen.

Anlass des neuerlichen Streites ist die heutige Veröffentlichung einer aktuellen Verfügung auf der BaFin Seite vom heutigen Tage:

Life Forestry Switzerland AG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ in Deutschland

Die Life Forestry Switzerland AG darf das Direktinvestment „Golden Teak – Land Lease“ nicht in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2019 das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ der Life Forestry Switzerland AG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Die Life Forestry Switzerland AG hat gegen den Bescheid vom 03. September 2019 Widerspruch eingelegt und Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt.

 

Veröffentlichungsdatum: Montag, 28.10.2019
Verantwortlicher Autor: Red. LG

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Bildquelle: Maklay62 / Pixabay

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