Natürlich, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, werde nicht nur ich als Mitglied des PIM Gläubigerausschusses alles erdenklich Mögliche tun, um weiteres Vermögen für die betroffenen Anleger zu sichern, sondern die mit im Gläubigerausschuss befindlichen Kollegen sicherlich genau so, da bin ich mir absolut sicher.
Keiner der Rechtsanwälte steckt ja im Detail im Vorgang PIM selber drin, wie zum Beispiel einzelne Mitarbeiter der PIM Gesellschaften aus dem Vertrieb und dem Innendienst der Unternehmen. Hier wird man gemeinsam nach möglichem Vermögen suchen, was derzeit möglicherweise noch nicht sichergestellt ist.
Die IG PIM Gold, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, hat hier in Zusammenarbeit mit dem Internetblog diebewertung.de aus Leipzig bereits einen Kontakt zu einem der erfahrensten und erfolgreichsten Wirtschaftsdetektive aus Österreich hergestellt. Nach unserer Kenntnis hat es bereits einen ersten Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in der Sache gegeben.
Die Arbeit im Gläubigerausschuss ist sicherlich auch ein Erfahrungsaustausch zum Nutzen der Anleger, denn ich habe die Erfahrung gemacht, auch wenn man mit den Kollegen in einem beruflichen Wettbewerb steht, so ist man sich dann in der Sache selber nahezu immer einig.
Was Informationen aus diesem Gläubigerausschuss betrifft, so dürfen diese leider nicht in die Öffentlichkeit gegeben werden, denn diese Gespräche mit dem Insolvenzverwalter und dem Gläubigerausschuss gelten grundsätzlich als vertraulich.
In der Insolvenzordnung heißt es dazu ausdrücklich „Ausschussmitglieder sind zur Geheimhaltung von Insiderwissen verpflichtet“. Daran wird sich sicherlich jedes Mitglied des Gläubigerausschusses dann auch halten. Interessant für Leser, die mehr wissen wollen, ist dann sicherlich auch der nachfolgende Link.
https://www.buchalik-broemmekamp.de/fileadmin/user_upload/Broschueren/20131008_Leitfaden_Der__vorlaeufige__Glaeubigerausschuss.pdf