Diese Frage hat die Verbraucherzentrale angesichts zunehmender Beschwerden aufgeworfen.
„Mädchenflohmarkt“ ist eine Online-Plattform, auf der man gebrauchte Kleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires verschiedener Marken kaufen und verkaufen kann. Dies ist prinzipiell natürlich eine gute Idee.
Für den Verkauf gibt es zwei Modelle:
- So können Sie kostenlos Kleidung auf dem Portal anbieten. Mädchenflohmarkt behält dann bei jedem erfolgten Verkauf eine Provision in Höhe von 10 Prozent ein, ähnlich wie man es beispielsweise von Ebay kennt.
- Bei dem Concierge-Service stellt die Plattform alle Waren ein und kümmert sich auch um den Versand. Das Unternehmen behält dann 30 Prozent ab einem Verkaufspreis von 50 Euro und 40 Prozent oder mindestens 13,90 Euro bis zu einem Verkaufspreis von 50 Euro ein.
Seit Anfang 2023 gehen bei der Verbraucherzentrale vermehrt Beschwerden über das Portal Mädchenflohmarkt ein. Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, dass sie für die verkauften Waren kein Geld erhalten haben – oder lange darauf warten mussten. Seit Ende Januar ist offenbar überhaupt kein Geld mehr ausgezahlt worden. Auch auf Bewertungsplattformen wird der Online-Flohmarkt dafür heftig kritisiert. Daher hat das Unternehmen auf der eigenen Facebookseite mittlerweile die Kommentarfunktion stark eingeschränkt.
Die Verbraucherzentrale befürchtet nun, das die Mädchenflohmarkt GmbH in ernsten finanziellen Schwierigkeiten steckt und rät Verbrauchern daher davon ab, dort noch zu verkaufen.
Schaut man sich die letzte veröffentlichte Bilanz des Stuttgarter Unternehmens vom Geschäftsjahr 2020 an, so sieht man, dass der Fehlbetrag innerhalb eines Jahres um mehr als zwei Millionen Euro angestiegen ist. Wie es aktuell aussieht, ist unbekannt.
Interessant in der Bilanz ist folgender Passus: „Die Geschäftsführung plant für den Prognosezeitraum August 2022 bis Dezember 2023 mit einer ausreichenden Liquiditätslage. Insbesondere plant das Unternehmen mit steigenden Umsatzerlösen aufgrund des aktuellen Trends der Nachhaltigkeit sowie der steigenden Inflation die dazu führt, dass die Konsumenten verstärkt auf Second Hand Artikel zurückgreifen.
Die gesetzlichen Vertreter stellen dar, dass sie für die Gesellschaft gemäß ihrer Liquiditätsplanung für die Dauer des Prognosezeitraums aufgrund der seitens der Gesellschafter zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel von einer ausgeglichenen Liquiditätslage ausgehen. Dies setzt allerdings voraus, dass die der Liquiditätsplanung zugrundeliegenden Annahme im Hinblick auf den Umsatz und durch die Umstrukturierung erwarteteten Kostenreduzierung auch eintreten. Soweit wesentlich von den Annahmen abgewichen werden sollte, ist die Gesellschaft auf eine ergänzende Finanzierung seitens der Gesellschafter angewiesen. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinn des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.“
Es könnte also bedeuten, dass die Gesellschafter ihre Finanzierung eingestellt haben und die klaffende finanzielle Lücke nicht mehr geschlossen werden kann. Eine Insolvenz wurde bisher aber nicht angemeldet. Sollte es dazu kommen, können Sie Forderungen an den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Dieser sammelt alle offenen Forderungen gegen ein Unternehmen und sortiert sie nach ihrem Rang. Da bei einer Insolvenz oft nicht genug Geld vorhanden ist, um alle Forderungen zu begleichen, erhalten Privatpersonen meist nur geringe Beträge. Machen Sie deshalb Ihre Forderungen schnell geltend und bewahren Sie alle Belege und Rechnungen zum Nachweis Ihrer Ansprüche auf.
Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen, aktiv zu werden. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Geld einzufordern und Ihre Rechte geltend zu machen:
- Setzen Sie der Plattform eine Frist für die Auszahlung Ihres Geldes und die Angabe Ihrer Kontodaten. Diese sollte nicht länger als 14 Tage betragen.
- Ist die Frist verstrichen und keine Zahlung eingegangen, sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten und einen Online-Zahlungsauftrag unter www.online-mahnantrag.de eröffnen.
- Wenn der Anbieter dem nicht widerspricht, können Sie sich nach Ablauf der 14 Tage einen Titel ausstellen lassen. Mit diesem Titel können Sie dann Ihre Forderung gegen Mädchenflohmarkt durchsetzen.
Darüber hinaus können Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten lassen.