Wir haben anlässlich der Geschehnisse rund um die OGI AG einmal das persönliche Gespräch mit Jürgen Wagentrotz gesucht und mit ihm ein Interview geführt.:
diebewertung.de:Wann wurde die OGI AG gegründet?
Die OGI AG wurde 2010 gegründet.
diebewertung.de: Von wem wurde die OGI AG gegründet?
Gründerväter der OGI AG waren 2010 Vorstand Frank Povolny aus Usingen, Aufsichtsrat Markus Schulz aus Bad Homburg und Sebastian Gross aus Berlin.
diebewertung.de:Welche Idee stand hinter der Gründung der OGI AG?
Exploration von Erdölvorkommen auf geleasten Grundstücken der Firme GLOBAL-OIL in Tuscaloosa / Alabama / USA.
diebewertung.de:In welchem Zeitraum waren Sie Vorstand der Gesellschaft?
Ich bin 2011 auf Anraten meines damaligen Rechtsanwalts Percy Meiser Aktionär der OGI AG geworden und habe nach und nach für rund 11 Millionen Euro 900.000 Aktien der OGI AG erworben. Mein Anwalt Percy Meiser hat mit 2012 empfohlen, Vorstand der OGI AG zu werden und vollzog die juristische Übernahme der OGI AG . Ich war dann von 2012 bis Oktober 2015 Vorstand. Nach der OGI Hauptversammlung im Oktober 2015, bei der mir von allen OGI Aktionären 100% Entlastung erteilt wurde, bin ich als OGI Vorstand zurückgetreten.
Neuer Vorstand wurde der bis dahin als OGI Aufsichtsrat fungierende Grafiker Günter Döring. Im Mai 2016 habe ich dann wieder die Verantwortung in der OGI AG als erneuter Vorstand übernommen. Aus gesundheitlichen Gründen bin ich dann kurz vor meinem 73jährigen Geburtstag , Ende Oktober 2017, als OGI Vorstand zurückgetreten. Jetziger OGI Vorstand ist seit Oktober 2017 der damalige OGI Aufsichtsrat Markus Schilz.
diebewertung.de:Seit dem Jahre 2015 gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen die damaligen in der Verantwortung stehenden Personen der OGI AG. Grundlage dieser Ermittlungen war wohl eine Strafanzeiger der BaFin. Ist Ihnen der Vorgang bekannt?
Nein, dieser Vorgang war mir bis zum Mai 2018 nicht bekannt. Ich bezweifle auch eine Strafanzeige der BaFin, da seinerzeit mit der BaFin eine einvernehmliche Rückabwicklung der beanstandeten Nachrangdarlehen vereinbart und auch beanstandungslos durchgeführt wurde. Für eine vermeintliche Strafanzeige gab es überhaupt keinen Grund.
diebewertung.de:Im Mai des Jahres 2018 gab es dazu wohl auch eine Haudurchsuchung, die wohl vom AG Frankfurt angeordnet wurde. Diese hatte das Ziel der Sicherstellung von Unterlagen die mit dem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang stehen sollen. Ist Ihnen das bekannt, und wenn ja worum geht es dabei genau?
Obwohl es für die offensichtlich seit 2015 ermittelnde Staatsanwaltschaft problemlos möglich gewesen wäre, mich als OGI Vorstand, oder unseren Steuerberater, der die Bilanzen für die OGI AG seit 2012 erstelltt hat, zu befragen bzw. zu vernehmen, hat es die Staatsanwaltschaft nach drei Jahren vorgezogen, mit 55 Kriminalpolizisten bei mir, meinem Sohn, bei meiner Ex-Frau, bei den Rechtsanwälten Geisendörfer, Meiser und Marx, im OGI Büro, beim jetzigen OGI Vorstand Markus Schilz und bei OGI Justiziar Gernot Haussmann Hausdurchsuchungen durchzuführen.
diebewertung.de:Ich kann mich erinnern, das Die BaFin das Nachrangdarlehen zur Rückabwicklung fällig gestellt hatte, weil Sie eine „Garantieerklärung“ für das Geld der Anleger abgegeben hatten. Ist das so richtig?
Ja, ich habe aufgrund meines grossen Privatvermögens allen Zeichnern von Nachragdarlehen eine persönliche Rückzahlungsgarantie für Ihre bei der OGI AG gezeichneten Darlehenssumme gegeben. Ich habe damit, sozusagen als echten Verbraucherschutz, bezweckt ,dass kein Darlehensgeber sein bei der OGI AG eingelegtes Geld verliert. Ich besass zu diesem Zeitpunk persönliche Vermögenswerte in Höhe von ca. 60 Millionen Euro.
Da die OGI AG zur Finanzierung ihrer damaligen Bohrprojekte jedoch höchstens 10-15 Millionen Euro Fremdkapital aufnehmen wollte, war das Investitionskapital der Zeichner von Nachrangdarlehen durch meine verbindliche Rückzahlungsgarantie 5-6fach abgesichert. Die OGI AG hat übrigens sofort nach dem freundlichen BaFin Hinweis allen Zeichnern des beanstandeten Nachragdarlehen ihre Einlage erstattet. Es gab also überhaupt keinen Streit mit der BaFin und auch kein besonderes Einschreiten. Ganz im Gegenteil wurde die OGI AG sogar dafür gelobt, dass kein einziger Anleger geschädigt wurde, was in der Kapiatalanlagebranche ein vorbildlicher und einmalige Vorgang war.
diebewertung.de:Meines Wissens hatten Sie damals eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei, die das Nachrangdarlehen konzipiert bzw. das Prospekt begleitet hat. Ist das richtig?
Ja, das ist richtig. Alle die beim Abschluss der Nachrangdarlehen verwendeten Vertragsunterlagen sowie die Angebotsprospekte wurden von Anwälten und Kapitalanlage-Beratern rechtlich geprüft. Als juristischer Laie habe ich mich auf die Prüfung von kompetente Juristen und Beratern verlassen, die sich auf diesem speziellen Gebiet bestens auskennen.
diebewertung.de:Hat diese Kanzlei Sie als Nicht- Juristen nicht darauf aufmerksam gemacht, das eine solche Garantieerklärung „schädlich“ sein könnte für das Nachrangdarlehen, da Nachrangdarlehen immer ohne eine solche Garantie sein müssen?
Nein, leider nicht! Erst durch die Mitteilung der BaFin, dass die OGI AG durch meine persönliche Rückzahlungsgarantie einen Formfehler gemacht hat, habe ich andere, ganz normale Juristen und Rechtsanwaltskanzleien befragt. Deren einhellige Meinung lässt sich etwa so reflektieren: „Wären Sie mit ihrem gut gemeinten Garantieversprechen in unsrer Kanzlei gekommen, hätten wir Ihnen in 3 Minuten gesagt, dass durch Ihre Rückzahlungsgarantie ein Nachrangdarlehen in ein Vorrangdarlehen verwandelt wird. Dieses Geschäft ist nur Banken und Versicherungen vorbehalten. Das lernen Jura-Studenten bereits im 1. Semester. Die OGI Anwälte haben eine gravierenden Beratungsfehler begangen und sind für die entstandenen Schäden haftbar zu machen!“
diebewertung.de:Meinen Recherchen nach werfen die Ermittlungsbehörden den damaligen Verantwortlichen in der OGI AG diesen vor, das es sich bei der White Falcon Petroleum Technologies AG mit Sitz in Zug zwar in der Außendarstellung um einen Weltmarktführer im Bereich Entdeckung, Messung und Erschließung von Erdöl- und Gasvorkommen handeln soll, es sich bei dem Unternehmen aber tatsächlich nur um eine Domizilgesellschaft handeln soll. Können Sie diesen Vorwurf nachvollziehen bzw. wissen Sie etwas darüber?
Dieser Vorwurf ist falsch und haltlos zugleich. Richtig ist, dass die Firma „White Falcon- Petroleum Technologie AG“ eine Schweizer Aktiengesellschaft ist. Die Aktionäre, Geschäftsführer und Geologen der AG betreiben Ihr Geschäft auf den Ölfeldern der ganzen Welt. Der für „White Falcon“ als Erdöl-Spzialist tätige Kresimir Keglecic hat der OGI AG in meinem Beisein und im Beisein des Erdöl-Projektentwicklers Viktor Rozic sowie des OGI Prokuristen und späteren OGI Managing Direktors Percy Meiser, die moderne Technologie zur Findung und Aufbereitung von Erdöl Anomalien in mehreren Meetings vorgestellt. Daraufhin wurde die Firma „White Falcon“ beauftragt, für die OGI AG Messungen aus dem Weltraum, Messungen aus Helikoptern sowie Frequenzmessungen und mikrobilologische Analysen auf ölträchtigen Grundstücken in Alabama, Mississippi, Kentucky und Tennessee durchzuführen.
Danach hat die Firma „White Falcon“ , bzw. das Team von Geologe Kresimir Keglevic, mehrere Bohrpunkte festgelegt und die anschließenden Erdöl-Explorationsbohrungen bei mehren Reisen in die USA persönlich begleitet. Dadrüber existieren, ausführlich und umfangreiche Vermessungsberichte, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, detaillierte Bohrprotokolle und bezahlte Rechnung in der Grössenordnung von mehreren Millionen US-Dollar. Ich kann den Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen. Ein einziger Anruf bei der OGI oder eine Vernehmung, in meiner Eigenschaft als glaubwürdige, weil nicht vorbestrafte Person, hätte gereicht, um die völlig aus der Luft gerufenen Vorwürfe durch Vorlage von nachprüfbaren Dokumenten, Berichten, Gutachten und Rechnungen sofort zu entkräften.
diebewertung.de:Wie kam das Unternehmen White Falcon überhaupt zur OGI AG, und wie kam es zu einer Zusammenarbeit?
Die Firma „White Falcon“ hat Ihr Spezialwissen noch zu Zeiten des existierenden Ostblocks bei staatlichen Ölgesellschaften im damaligen Jugoslawien und in der Sowjetunion erworben. Unser damaliger Prokurist, Rechtsanwalt Percy Meiser hatte in der Kanzlei Geisendörfer& Meiser mehrere Mandanten aus Kroatien. Daher gab es über den späteren OGI Projektentwickler Victo Rozic eine Verbindung zu Geologen Kresimir Kegelvic, die beide kroatische Staatsbürger sind.