Natürlich ist das Insolvenzverfahren ein sehr großes Insolvenzverfahren, und es ist ein Verfahren wo unglaublich viele Anleger geschädigt wurden. Genau diese Anleger müssen aber ihre Forderung erst einmal beim Insolvenzverwalter anmelden um dann wiederum eine Chance zu haben, irgendwann im Insolvenzverfahren, auch ein Teil ihres Geldes wiederzubekommen. Tatsache ist, am 24. Juli 2018 wurden die Insolvenzverfahren der P&R-Gesellschaften eröffnet- fast pünktlich zu Ferienbeginn in Bayern (30.07.2018). Dies dachte sich vielleicht auch das Amtsgericht München, und bestimmte kurzer Hand die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen auf den 14.09.2018 (Ferienende in Bayern 10.09.2018). Soweit kein Problem – wenn die Insolvenzverwalter, welche die Anleger zur Anmeldung der Forderungen auffordern, diese Aufforderung auch zeitnah aussprechen würden. Tun sie aber nicht!?!
Bereits vor Verfahrenseröffnung wurde durch diese angekündigt, man versende „vorausgefüllte Anmeldeformulare“, welche die Anleger nur unterschreiben bräuchten. Mit dem Tag der Eröffnung wurde diese Ankündigung dahingehend erweitert, dass die Anmeldeformulare Anfang August versendet werden. Zwischenzeitlich wurde diese Passage in den FAQs der Verwalter in „Mitte“ August abgeändert. Bis Ende August soll nun jeder angeschrieben werden. Auch werden die Anleger freundlich gebeten, möglichst diese Formulare zu nutzen, um das Verfahren – für die Insolvenzverwalter – zu vereinfachen. Am einfachsten wäre es wohl gewesen, den Anlegern auch die angedachte Anmeldezeit zu ermöglichen.
Tatsächlich sind von den knapp bemessenen 7, 5 Wochen Anmeldefrist bereits 2,5 Wochen verstrichen, ohne dass etwas passiert ist. Die Gründe hierfür lassen sich nur erahnen, verstehen kann man diese nicht. Hatte man doch seit Mitte März Zeit, die Anlegerdaten zusammenzutragen. Es bleibt nur zu hoffen, dass den Anlegern, die bis Ende August 2018 die Anschreiben erhalten, genug Zeit verbleibt, diese nicht gerade im Urlaub sind und die Forderungen anmelden zu können.
Aus unserer Sicht, so Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung,de aus Leipzig, muss das zuständige Insolvenzgericht beim Amtsgericht München, die Fristen um mindestens 4 Wochen verlängern. Dazu werden wir das Insolvenzgericht beim Amtsgericht München im Sinne und Interesse der geschädigten Anleger auffordern, so Thomas Bremer weiter. Es kann nicht sein das durch „ungewöhlich langsame Arbeit im Hause des Insolvenzverwalters, hier Fristen zu Ungunsten der Anleger verkürzt werden“.