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Hohe Haftstrafenforderung gegen die ehemaligen INFINUS Verantwortlichen

Haftstrafe

Haftstrafe | © CC0/pixabay.com

Das zumindest will die Staatsanwaltschaft Dresden. Sie sieht die Schuld der Verantwortlichen der Dresdner INFINUS Gruppe als nachgewiesen an. Prozessbeobachter des Dresdner INFINUS Prozesses sehen das aber völlig anders. Sie sind übereinstimmend der Meinung, dass es der Dresdner Staatsanwaltschaft eben nicht gelungen ist diesen Nachweis der strafbaren Handlungen der INFINUS Manager so zu führen, dass eine Verurteilung die logische Folge sein könnte.

Ehemalige Mitarbieter der INFINUS Gruppe sind auch heute noch der Meinung, dass bei der Infinus Gruppe alles in Ordnung war. Sie sehen den Prozess als eine Art „Schauprozess“ um somit mögliche Regressforderungen gegen den Freistaat Sachsen zu verhindern. Die würden dann auf den Freistaat Sachsen zukommen, wenn die Angeklagten vollumfänglich FREI gesprochen würden.Wörtlich heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden:

Plädoyer der Staatsanwaltschaft Dresden im Infinus-Verfahren

Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges im besonders schweren Fall sowie des Kapitalanlagebetruges gegen sechs Beschuldigte bestätigt

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in ihrem Plädoyer im Infinus-Verfahren beantragt, fünf der sechs Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Betruges sowie gemeinschaftlichem Kapitalanlagebetrug und einen Angeklagten wegen Beihilfe zu diesen Taten zu verurteilen. Für den Hauptangeklagten hat sie eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und für die übrigen Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und zehn Monaten und sechs Jahren und zehn Monaten beantragt.

Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft die Einziehung von Vermögen der Angeklagten in einer Gesamthöhe von ca. 50 Mio. Euro beantragt.

Die Staatsanwaltschaft ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass es sich bei der Geschäftstätigkeit der Infinus-Unternehmensgruppe um ein betrügerisches Geschäftsmodell gehandelt hat. Spätestens ab dem Jahr 2011 betrieben die Verantwortlichen der Fubus KG aA bzw. der sogenannten Infinus-Gruppe wissentlich und willentlich ein Schneeballsystem, d.h. ein betrügerisches, auf der systematischen Täuschung der Anleger aufbau-endes Geschäftsmodell. Der aufgrund der angeklagten Taten verursachte Schaden beläuft sich auf ca. 150 Mio. Euro.

In der fast dreijährigen Hauptverhandlung ist die die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe und das Geschäftsgebaren der Angeklagten mit großer Detailgenauigkeit festgestellt worden.

Für den Angeklagten Jörg B. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, für den Angeklagten Rudolf O. eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und 10 Monaten, für den Angeklagten Kewan K. eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten, für den Angeklagten Jens P. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten, für den Angeklagten Siegfried B. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten und für den Angeklagten Andreas K. (wegen Beihilfe) eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten.

Die Angeklagten befinden sich nicht mehr in Untersuchungshaft.

Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 08.07.2015 verwiesen, die auszugsweise folgenden Inhalt hatte:

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am 07.07.2015 gegen sechs mutmaßlich Hauptverantwortliche der INFINUS-Firmengruppe Anklage zum Landgericht Dresden – Wirtschaftsstrafkammer – erhoben.

Dem 53 Jahre alten Gründer und Chef der Firmengruppe sowie fünf weiteren Beschuldigten (46, 48, 49, 49 und 54 Jahre alt) mit Leitungs- und/oder Kon-trollaufgaben innerhalb der Firmengruppe wird gewerbsmäßiger Betrug im be-sonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug gemäß den §§ 263 Abs. 1 und 3 S. 2 Nrn. 1 und 2, 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB zur Last gelegt.

Die Anklage geht von ca. 22.000 geschädigten Anlegern mit einem Anlagevolu-men von 312 Millionen Euro aus.

Mit der 757 Seiten umfassenden Anklageschrift wird den Beschuldigten folgen-der Sachverhalt zur Last gelegt:

Die ab dem Jahr 2000 sukzessive aufgebaute und zuletzt 22 Gesellschaften umfassende INFINUS-Firmengruppe unter ihrer Konzernmutter, der Future Bu-siness KG a. A. (FuBus KG), befasste sich zunächst vornehmlich mit dem Ankauf und der Verwertung von „gebrauchten“ Lebensversicherungen und später in zunehmendem Maße auch mit der Investition in Immobilien, Edelmetalle und Firmenbeteiligungen. Die Tochtergesellschaften der FuBus KG führten ihre Gewinne auf der Grundlage von Gewinnabführungsverträgen an die Konzernmutter ab, wobei die umsatzstärkste Tochtergesellschaft, die INFINUS AG Ihr Kompetenzpartner (IKP), ihre Gewinne mit der Vermittlung von Lebensversicherungen und ab Ende 2011 mit der Vermittlung von Goldsparverträgen erzielte.

Die FuBus KG finanzierte sich bis Mitte 2013 über die Emission von Order-schuldverschreibungen und danach über die Aufnahme von Nachrangdarlehen. Sowohl die Orderschuldverschreibungen als auch die Nachrangdarlehen wurden von einer weiteren Gesellschaft der Firmengruppe, der INFINUS AG Finanz-dienstleistungsinstitut (FDI), über deren Vermittlernetz vertrieben.

Da die FuBus KG nicht in der Lage war, die für die Orderschuldverschreibungen versprochenen Renditen zu erwirtschaften, wurden ab dem Jahr 2006 in zunehmendem Maße durch gruppeninterne Geschäfte Gewinne der FuBus KG erzeugt, die jedoch lediglich auf dem Papier existierten und mit deren Hilfe die Verluste der FuBus KG verschleiert werden sollten. Da die FuBus KG nur Scheingewinne und keine echten Gewinne erwirtschaftete, konnten die an die Anleger ausgezahlten Renditen nur aus zusätzlich eingeworbenen Geldern von Neuanlegern aufgebracht werden, so dass sich ein Schneeballsystem entwickelte. Da ein Schneeballsystem nur solange aufrecht erhalten werden kann, wie es gelingt, eine immer größer werdende Anzahl von Neuanlegern zu werben, droh-te dem von der INFINUS-Gruppe betriebenen Schneeballsystem der Zusammenbruch, nachdem sich die Anzahl der zu werbenden Neuanleger nicht grenzenlos steigern lässt.

Die Anklage wirft den Beschuldigten vor, spätestens ab dem 01.01.2011 den Schneeballcharakter des von der INFINUS-Gruppe verfolgten Geschäftsmodells erkannt zu haben. Die Anklage geht weiter davon aus, dass die Beschuldigten gegenüber den Vermittlern der FDI spätestens ab dem 01.01.2011 absichtlich verschwiegen haben, dass es sich bei den Gewinnen der FuBus KG lediglich um Scheingewinne handelte, um die Vermittler dazu zu veranlassen, auch weiterhin die Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen der FuBus KG mit der nötigen Überzeugung zu vertreiben.

Auf diese Weise wurden über das Vermittlernetz der FDI ab dem 01.01.2011 ca. 22.000 Anleger geworben, die insgesamt ca. 312 Mio. € in Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen der FuBus KG investiert haben. Die Anklage geht davon aus, dass alle diese Anleger betrügerisch geschädigt wurden.

Wegen des in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebotes hat sich die Anklage auf einen Teil der von der INFINUS-Gruppe herausgegebenen und vertriebenen Finanzinstrumente beschränkt. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass eine wesentlich höhere Anzahl von Anlegern geschädigt wurde, nachdem seit dem Jahr 2001 insgesamt rund 54.000 Anleger ca. 2,1 Mrd. € bei der INFINUS-Gruppe investiert haben. Allein im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 05.11.2013 (Tatzeitraum laut Anklage) haben rund 40.000 Anleger ca. 1,3 Mrd. € in die verschiedenen INFINUS-Anlagen investiert.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen vom 05.11.2013 wurden 23.906 Aktenordner bzw. Papierasservate sowie ca. 400 Datenträger mit einem Gesamtspeichervolumen von fast 50 TB (1 TB = 1.000 GB) sichergestellt. Aufgrund des Umfangs war die Auswertung der gesicherten Daten und Unterlagen außergewöhnlich aufwändig.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat im Ermittlungsverfahren ein Sachverständigengutachten zur betriebswirtschaftlichen Analyse der Unternehmensgruppe in Auftrag gegeben. Das Gutachten hat die fehlende Tragfähigkeit des Geschäftsmodells bestätigt.

Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Dresden Ende

Nun darf man auf die Replik der Verteidiger gespannt sein, und darauf ob die zuständige Kammer des Landgerichtes Dresden dann dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Dresden auch folgen wird.

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 09.06.2018
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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