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Greensill Bank: BaFin stellt offiziell Entschädigungsfall fest

Das dei Greensill Bank nicht mehr zu rettens ein würde, das war sicherlich jedem klar. Nun hat die BaFin in einer aktuellen Veröffentlichung den Entschädigungsfall formal festgestellt.

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über einen Entschädigungsfall

Vom 16. März 2021

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach § 11 Absatz 1 des Einlagensicherungsgesetzes bekannt, dass bei dem Institut

Greensill Bank AG
Martinistraße 48
28195 Bremen

der Entschädigungsfall festgestellt wurde. Das Institut gehört der folgenden Entschädigungseinrichtung an:

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
Burgstraße 28
10178 Berlin

Bonn, den 16. März 2021

R 5-K 5312-104108-2021/​0008

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

Veröffentlichungsdatum: Freitag, 26.03.2021
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: geralt (CC0), Pixabay

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