Google Löschungen durch Agenturen verboten – Landgericht Hamburg untersagt solche Tätigkeiten
Google hat Macht, wer eine schlechte Googlebewertung hat, einen negativen Beitrag, schlechte Meinungsäußerungen über sich und so weiter, der hat einen schlechten Ruf.
Google hat also große Macht über die Reputation und damit über wirtschaftlichen Erfolg von Privatpersonen und Unternehmen.
Negative Einträge löschen – großes Thema
Kein Wunder, dass jetzt seit einigen Jahren Streitigkeiten darüber entstanden sind, welche Möglichkeiten eigentlich ein Betroffener hat, gegen negative Informationen im Internet vorzugehen.
Hier stellen sich komplexen Rechtsfragen:
Folgende grundsätzliche Regeln gelten:
Erstens der Übertragungsgrundsatz: die Rechtsprechung hat das deutsche Presserecht, Recht der Beleidigung, das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Strafrecht einfach von der Offline Welt in die Online Welt übertragen. Die Frage, ob das sozusagen immer passt, ist schwierig zu beantworten.
Beispiel: Regeln über Pferde lassen sich schlecht auf Eisenbahnen übertragen.
Zweitens der Grundsatz der Selbstkontrolle des eigenen Auftritts: Betroffene müssen selber das Internet überprüfen, ob die Informationen, die über sie verbreitet werden korrekt sind oder nicht. Sie müssen dann bei Bemerken von nicht korrekten Informationen selber tätig werden. Bevor also Dritte tätig werden, wie eine Suchmaschine, ein technischer Dienstleister oder Ähnliches müssen Sie die Störung selber herausfinden und dann selber tätig werden. Das Internet ist sozusagen ein riesiges Schwimmbad, in dem jeder irgendwas hinein kippen kann. Leider müssen wir alle in dieser Brühe schwimmen.
Dritter Grundsatz: Technik gilt als unschuldig. Ohne Strom, ohne Internet Provider und Ähnliches würde das Internet nicht existieren. Nach den Grundsätzen der Rechtsordnung gilt diese Technik aber als unschuldig und kann nur in Extremfällen für den Inhalt von Internetseiten verantwortlich gemacht werden.
Für Google und andere große Internetteilnehmer gibt es rechtlich eine Zwitterstellung: Sie können sich nicht zurückziehen auf die These, wir stellen nur die Technik zur Verfügung, sondern müssen ein Mindestmaß an Verantwortung für den Inhalt des Internet es übernehmen.
Falls also das direkte Vorgehen gegen einen Störer nicht möglich ist, tritt die Verantwortung dieser Markt Teilnehmer ein.
Das ist ein weiterer Grundsatz: Zuerst muss der Betroffene sich an den Täter wenden, erst dann an andere wie Google.
Gerichte haben in Deutschland entschieden, dass auch Klagen gegen Google in Deutschland möglich sind.
Hintergrund des Urteils des Landgerichts Hamburg
Vor der Klage steht allerdings der Löschantrag. Hier muss ein Formular ausgefüllt werden und die Mitarbeiter der Suchmaschine entscheiden dann, ob sie einen Beitrag löschen oder nicht. Das ist etwas untechnisch ausgedrückt, weil die Suchmaschine umprogrammiert wird, damit der Beitrag nicht gefunden wird. Das Landgericht Hamburg hat nun aufgrund einer Abmahnung am 28.6.2019 entschieden zu dem Aktenzeichen 315U255/18, dass solche Löscheinträge nur von Personen vorgenommen werden können, die eine entsprechende rechtliche Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz haben. Das bedeutet, dass Internet Agenturen nicht mehr die Löschung negativer Bewertung anbieten dürfen, sondern dass dies primäre Aufgabe von Rechtsanwälten ist. Unternehmen, die sich nicht daran halten, können abgemahnt werden. Dort können hohe Kosten entstehen. Das Urteil hat daher in der Praxis große Relevanz, da in diesem Geschäftsmodell viele Agenturen erhebliche Einnahmequellen generiert hatten. Diese Praxis dürfte nun zu Ende sein.
Rechtlich noch nicht ausreichend geklärt sind allerdings viele andere Fragen rund um das Internet. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, weil das Recht sehr zersplittert ist und wichtige Rechtsnormen fehlen. Zum Beispiel könnte diskutiert werden, weitere Verantwortlichkeiten zu installieren für Jugendschutz im Internet. Ist es richtig, dass technische Dienstleister hier nicht einschreiten müssen. Ungeklärt ist auch, was passiert, wenn Internetunternehmen einfach Inhalte ablehnen und löschen. Usw., usw….