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Geld und Gauner haben etwas Gemeinsames – für sie gibt es keine geographischen Grenzen!

Genau das machen sich auch viele Gauner zum Nutzen, wenn es darum geht, sich am sauer Erspartem von anderen Menschen zu bereichern. Deshalb, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, ist es gut, wenn die Finanzaufsichtsbehörden gegenüber solchen Unternehmen eine Warnung aussprechen. Jetzt hat die Finanzmarkt Aufsicht Österreich erneut 2 Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

Top Solution LTD

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Investorenwarnung

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

Top Solution LTD

mit angeblichem Sitz in

Beachmont, Kingstown, St. Vincent and the Grenadines

https://www.upcfds.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

support@upcfds.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

billing@upcfds.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.

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Trendsmacro / Ascana Group Ltd

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

Trendsmacro / Ascana Group Ltd

mit angeblichem Sitz in

Republic of the Marshall Islands

Web: www.trendsmacro.com; trends-m.com/706t/Accont/Login

E-Mail: support@trendsmacro.net; docs@trendsmacro.net (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 04.08.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

Auch deutsche Anleegr könnten von dem Vorang betroffen sein. Sollten Sie hier Geld investiert haben, dann fordern Sie das Unternehmen auf, Ihnen das Geld zurück zu bezahlen. Kommt das Geld nicht auf Ihr Konto zurück, dann bitte eine Strafanzeige erstatten.

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 04.08.2021
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

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