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Funkenberg-Investments Ltd.- das Unternehmen das reine Erfindung ist. Zum Zwecke des Betrugs?

Manchmal erleben auch wir noch so unsere Überraschungen im Tagesgeschäft. Das die große Abzocke im Investmentbereich seit geraumer Zeit im Internet praktiziert wird, das wissen wir.

Das es aber Unternehmen gibt, die mit einem Unternehmen in die Öffentlichkeit gehen, dass es nicht einmal gibt, dass ist dann schon sehr dreist.

Nun, abgezockt damit haben dürfte man damit auf jeden Fall den einen oder anderen Anleger, denn wer macht sich schon die Arbeit nach dem Unternehmen eine intensive Recherche zu betreiben? Die Antwort kennen Sie sicherlich genauso gut wie ich.

Gehen Sie bitte davon aus, dass es auch keine der auf der Internetseite abgebildeten Personen dann wirklich gibt. Das Bild ist sicherlich von „echten lebenden Personen“, aber der Name wird sicherlich nicht passen. Fake News – könnte man dann auch dazu sagen!

Nun hat zumindest die BaFin darüber mal eine Meldung veröffentlicht und dem Unternehmen jegliche Geschäfte in Deutschland untersagt. Ob sich die Damen und Herren Betrüger, sorry so sehen wir diese Leute, dann wirklich dafür interessieren und von weiteren Abzock-Geschäften abhalten lassen, dass ist eher unwahrscheinlich aus unserer Sicht.

Hier die aktuelle Meldung der BaFin – Bundes Aufsichtsamt für Finanzdienstleistungen.

Funkenberg Investments Ltd./ FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagen- und Depotgeschäfts an

Die BaFin hat der Funkenberg Investments Ltd./ FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM mit Bescheid vom 16. April 2019 das Einlagen- und Depotgeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Funkenberg Investments Ltd. ist Betreiberin der Webseite www.funkenberg-investments.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Des Weiteren verwaltet die Gesellschaft Aktien ihrer Kunden in bei ihr geführten Depots.

Damit betreibt die Funkenberg Investments Ltd. das Einlagen- und Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Veröffentlichungsdatum: Dienstag, 07.05.2019
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: geralt / Pixabay

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