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Ewiges Recht auf Kündigungen für Lebensversicherungen soll in Österreich erschwert werden

Zeitbeschränkung

Zeitbeschränkung | © CC0/pixabay.com

Auch in Deutschland ist das innerhalb vieler Versicherungsgesellschaften seit Jahren ein Thema, denn auch in Deutschland hat sich eine regelrechte Kündigungsindustrie entwickelt. Nun will Österreich dem ganzen Thema ein Ende bereiten. Die Kündigungen unter Bezugnahme auf das ewige Widerrufsrecht wegen einer falschen Widerrufsbelehrung soll in Österreich bereits ab dem Jahre 2019 unattraktiv gemacht werden.

Die dort in Österreich ins Auge gefassten Änderungen  sehen es nicht mehr auf den Fall des lebenslangen Rücktrittsrechts ab, sondern wollen falsch belehrten Versicherungsnehmern den Rücktritt finanziell weniger schmackhaft machen – sie sollen schon ab 2019 deutlich weniger Geld herausbekommen, etwa eine Rückzahlung der Prämien ohne Zinsen.

Das könnte auch in Deutschland ein Model sein um der Lebensversicherungs- Kündigungsindustrie auf diese Weise ein Ende zu bereiten. Gedankenspiele gibt es dazu derzeit in der Berliner Regierungskoalition bereits, wie man aus Berliner Bundestags CDU Kreisen hören kann.

Würde in Deutschland eine ähnliche Regelung kommen, würden die Geschäftsmodelle sicherlich uninteressanter. In Berlin wird aber eine weitere Variante diskutiert. Hier will man ein „Enddatum setzen bis wann die betroffenen Lebensversicherungs- Kunden diese Widerrufsrecht nach wahrnehmen können. Nach diesem Termin soll es eben dann nicht mehr möglich sein mit Bezug auf die falsche Widerrufsbelehrung seinen Lebensversicherungsvertrag zu kündigen.

Ähnliches hatte man ja vor 2 Jahren beschlossen um die Kreditkündigungen mit falschen Widerrufsbelehrungen zu beenden. Das Geschäftsmodel war dann von heute auf Morgen kaputt.

Betroffen von diesem Schritt wären in Deutschland über 1 Million Versicherungsverträge. Unterstellt man eine durchschnittliche Versicherungssumme von 20.000 Euro, dann reden wir von immerhin 20. Millairden Euro-

 

Veröffentlichungsdatum: Freitag, 15.06.2018
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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