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Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft: Rückforderungen von Scheingewinnen durch den Insolvenzverwalter

Das, was wir vor einigen Wochen schon vermutet haben, ist jetzt eingetreten.

Erste Anleger der Ersten Oderfelder/LC2 Lombardium haben wohl in den letzten Tagen dann Post vom Insolvenzverwalter bekommen.

Post auf die die Anleger sicherlich gerne verzichtet hätten, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.

Der Insolvenzverwalter will schlichtweg Geld von den Anlegern haben, und das in Größenordnungen, die man sich dann erst einmal sicherlich genauer anschauen muss.

Es geht bei den Schreiben des Insolvenzverwalters um die Rückforderung von Scheingewinnen der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft /LC2.

Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen hat erste Mandate dazu von Anlegern erhalten und Kontakt mit uns gesucht, weil wir ja wohl mit am tiefsten in dem Vorgang drinstecken, so Jens Reime gegenüber der Redaktion von www.diebewertung.de aus Leipzig.

In der Tat wir haben uns in den vergangenen Jahren sehr ausführlich mit dem Vorgang auseinandergesetzt und darüber in Dutzenden von Berichten auf unseren Internetplattformen berichtet.

Jens Reime machte uns in unserem Gespräch noch auf einen bemerkenswerten Umstand aufmerksam. Es geht um unseren Einwand, dass doch viele Anleger bereits einen Rechtsanwalt zu dem Thema beauftragt haben würden.

Genau hier hakte Rechtsanwalt Jens Reime dann ein, denn Jens Reime ist der Meinung, dass man sicherlich einmal klären lassen muss,  inwieweit andere Rechtsanwälte, die die Anleger bereits im Forderungsanmeldungsverfahren vertreten haben, jetzt überhaupt noch bei den Anfechtungen für die betroffenen Anleger tätig werden dürfen.

Jens Reime erklärt uns auch in kurzen Worten, warum dies so sein könnte.

Ein Rechtsanwalt muss bei der Forderungsanmeldung grundsätzlich das Beste für seinen Mandanten herausholen. Wenn er aber dann gleichzeitig Anfechtungsgegner vertreten würde, würde er ja versuchen Forderungen zur Masse abzuwehren.

Der Anwalt würde damit seine Forderungsanmeldungsmandanten in der Konsequenz und Praxis benachteiligen. Das könnte in der Tat eine spannende Frage sein. Rechtsanwalt Jens Reime hat bei den Forderungsanmeldungen keine Mandanten gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten.

Sicherlich ein überaus interessanter Gesichtspunkt, denn damit könnten nun die Karten bei den Anlegern völlig neu gemischt werden, zumindest was die anwaltschaftliche Vertretung dieser Anleger gegenüber dem Insolvenzverwalter betrifft.

Dass die betroffenen Anleger sich durch einen Rechtsanwalt werden beraten lassen müssen, das steht für uns in der Redaktion von diebewertung.de dann aber außerhalb jeder Diskussion, denn dafür geht es um zu viel Geld.

 

Veröffentlichungsdatum: Dienstag, 16.07.2019
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: RyanMcGuire / Pixabay

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