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Erneute amtliche Warnung wegen eines Adcada Produkts – Rat von RA Kim Klevenhagen

Jetzt warnt nicht nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsordnung, sondern auch die

Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Landstrasse 109
Postfach 279
9490 Vaduz 

https://www.fma-li.li/de/news/20200520-warnung-adcada-investments-ag-pcc-und-adcada-immobilien-ag-pcc.html

Liechenstein gilt nicht gerade als die TOPADRESSE für Anlegerschutz, aber das ist ein anderes Thema.

Vertrauen in Geldanlagen

Geldanlagen leben von Vertrauen. Vertrauen in den Wunsch und die Kraft des Schuldners, seinem Gläubiger das anvertraute Vermögen nebst Zinsen nach der Fälligkeit zurückzureichen. Vertrauen erwirbt ein Unternehmen durch korrektes Verhalten; korrektes Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit. Rechtskonformes Verhaltes gehört auch zu den Vertrauensmaßnahmen. Schlimm ist, wenn sich europaweit Behörden veranlasst sehen WARNUNGEN auszusprechen. Das ist ein Markteingriff, der nur gerechtfertigt ist, wenn sich die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Die Marktwächterfunktion der Behörden ist sozusagen das LETZTE MITTEL. Warum? Es gilt die Marktwirtschaft und der preussische Vertrauensgrundsatz der Gewerbeordnung des 19. Jahrhunderts.

Praktisch bedeutet die nachträgliche Kontrolle aber immer das Risiko des Geldverlustes für Anleger.

Wer 12% Rendite verspricht, sich als Heilbringer feiern lässt und dann noch nicht einmal die formalen Voraussetzungen mitbringt, der ist wohl keine erste Wahl für eine Geldanlage. Ehrlich gesagt, die Anleihe erfüllt alle Kriterien für eine Geldanlage, die alle Alarmsirenen klingeln lässt.

https://www.dr-schulte.de/2019/09/12/kapitalanlagebetrug-erkennen-wann-sollten-die-alarm-sirenen-heulen/

Näheres zur Rechtslage hier!

Verschiedene erfahrene Anwälte bieten inzwischen Hilfe an. So sagt Rechtsanwalt Klevenhagen:

„Anleger, die nun verunsichert sind, sollten in Bezug auf mögliche Ansprüche und Handlungsoptionen dringend Rechtsrat einholen“, rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin. „Derzeit melden sich bei uns Anleger, die bei der ADCADA Unternehmensgruppe investiert haben und sich fragen, ob und wie getätigte Investitionen gefährdet sein könnten. Die BaFin bringt es dabei in ihren Meldungen auf den Punkt. Im Falle eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften aber auch bei Verstößen gegen Prospektpflichten gibt es für Anleger diverse Möglichkeiten, hier etwaige Ansprüche anzuzeigen und nach einer Einzelfallprüfung auch Rechtsmittel einzulegen.”

“Denn nach der Deutschen Rechtsprechung können sowohl Gesellschaften als auch verantwortliche Personen der Gesellschaften auf Schadensersatz haften”, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team seit Jahren im Anlegerschutz außergerichtlich und gerichtlich tätig ist.

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

 

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 20.05.2020
Verantwortlicher Autor: Red. LG

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Bildquelle: Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt

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