Start Allgemein Erlassverbot nach Genossenschaftsgesetz – das gilt auch für WSW Wohnsachwerte eG Genossen

Erlassverbot nach Genossenschaftsgesetz – das gilt auch für WSW Wohnsachwerte eG Genossen

530

Natürlich werden nun die öffentlichen Diskussionen erst so richtig beginnen, wenn am morgigen Tage der Insolvenzbeschluss der WSW Wohnsachwerte eG von uns veröffentlicht wird, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Welche Lösung kann es möglicherweise geben?

Es gibt für jedes Problem eine Lösung und man muss nicht über Probleme diskutieren sondern über Lösungen, denn das Problem ist ja schon da.

Auch wir führen natürlich Diskussionen über diese „Mega-Insolvenz“, aber Lösungen kann es nur in Gesprächen mit dem vom Insolvenzgericht in Weiden bestimmten Insolvenzverwalter geben. Im Moment jedoch ist dieser noch „beratungsresistent“, aber ich bin sicher, das wird sich zukünftig dann auch verändern, ja sogar verändern müssen, denn auch ihm muss an einer seriösen und rechtlich einwandfreien Lösung gelegen sein.

Aufgrund der besonderen Situation denkt man natürlich auch über einen Erlass der Forderungen an die Genossen nach, aber hier steht das Genossenschaftsgesetz im Wege, denn hier heißt es:

Zitat:

§ 22
Herabsetzung des Geschäftsanteils; Verbot der Auszahlung des Geschäftsguthabens

(1) Werden der Geschäftsanteil oder die auf ihn zu leistenden Einzahlungen herabgesetzt oder die für die Einzahlungen festgesetzten Fristen verlängert, so ist der wesentliche Inhalt des Beschlusses der Generalversammlung durch das Gericht in einer Bekanntmachung zu der Eintragung in das Genossenschaftsregister anzugeben.

(2) 1Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. 2In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen. 3Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

(3) Mitglieder, die zur Zeit der Eintragung des Beschlusses der Genossenschaft angehörten, können sich auf die Änderung erst berufen, wenn die Bekanntmachung erfolgt ist und die Gläubiger, die sich rechtzeitig gemeldet haben, wegen der erhobenen Ansprüche befriedigt oder sichergestellt sind.

(4) 1Das Geschäftsguthaben eines Mitglieds darf, solange es nicht ausgeschieden ist, von der Genossenschaft nicht ausgezahlt oder im geschäftlichen Betrieb zum Pfand genommen, eine geschuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden. 2Die Genossenschaft darf den Mitgliedern keinen Kredit zum Zweck der Leistung von Einzahlungen auf den Geschäftsanteil gewähren.

(5) Gegen eine geschuldete Einzahlung kann das Mitglied nicht aufrechnen.

(6) 1Der Anspruch der Genossenschaft auf Leistung von Einzahlungen auf den Geschäftsanteil verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an. 2Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft eröffnet, so tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Eröffnung ein.

Zitat Ende

Auch wir hatten von der immensen Anzahl von Mitgliedern der WSW Wohnsachwerte eG gehört, aber bis heute keine Bestätigung. Man stelle sich einmal vor, 20.000 Genossen die jeden Monat brav ihre Beiträge bezahlt haben, 80.000 wo im Moment keiner weiß, haben die einen rechtsgültigen Vertrag mit der Genossenschaft oder eben nicht.

Das macht natürlich viel Arbeit für einen Insolvenzverwalter, denn er muss schlichtweg 100.000 Einträge prüfen, jeden Einzelnen. Er muss prüfen, ob es zwischen dem Genossen und der Genossenschaft einen rechtskräftigen Vertrag gibt oder eben nicht.

Man stelle sich einmal vor, für jeden Vertrag bedeutet das ca. 0,5 Stunden, die benötigt werden, um dies zu prüfen, wenn die Genossenschaft eine ordentliche Buchführung hatte.

Damit liegen wir, alleine bei der Prüfung von diesen Verträgen, bei einem Arbeitsaufwand von 50.000 Stunden. Rechnet man einmal, dass ein Mitarbeiter im Schnitt 1.600 Stunden im Jahr arbeitet, dann reden wir hier darüber, dass 32 Mitarbeiter ein ganzes Jahr mit der Überprüfung der Verträge beschäftigt sein werden.

Es ist ein Mammutverfahren. Es wird eine Menge an Insolvenzanmeldungen geben, sobald die Forderung zur Insolvenztabelle vorgenommen werden kann. Unseren Mitgliedern der Interessengemeinschaft helfen wir natürlich dabei ohne Kosten und wir werden, wenn gewünscht, diese dann auch auf einer eventuellen Gläubigerversammlung natürlich vertreten, um ihre Rechte zu wahren.

Wir, wollen selber nicht in den Gläubigerausschuss, aber wir wollen sehen, dass die richtigen Vertreter in den Gläubigerausschuss kommen, denn ganz ehrlich, zu dem jetzt vom Insolvenzgericht bestellt Insolvenzverwalter haben wir keinerlei Vertrauen. Er alleine hätte durchsetzen können, dass der Beschluss des Amtsgerichtes Weiden hätte veröffentlicht werden können. Was wir ihm aber besonders übelnehmen, dass wir eine Antwort auf eine Presseanfrage bekommen, in der nicht einmal ein Mitarbeiter als Ansprechpartner benannt wurde.

Das Versteckspiel geht also auch da weiter. Warum? Diese Frage sei an dieser Stelle zum wiederholten Male gestellt. Das haben wir in Dutzenden von Insolvenzverfahren bis heute noch nicht erlebt. Macht man nicht!

Nun geht es aber mit dem Desaster weiter. Der Insolvenzverwalter ist immer verpflichtet, sich um Masse zu kümmern und zu schauen, von welchem Schuldner er hier offenstehende Forderungen zur Zahlung anmahnen kann. Alleine das könnte nun 20.000 Genossen betreffen. Er kann auch nicht in einem „Handstreich“ diesen Genossen diese Forderung erlassen, denn im Genossenschaftsgesetz gibt es ein sogenanntes Erlassverbot. Er muss es von Rechtswegen einfordern. Tut er das nicht, so kann er in die Haftung geraten.

Nun haben wir hier aber noch eine weitere besondere Situation, denn hier ist nahezu bei allen Verträgen, ein Arbeitgeber in das System mit eingebunden. Nun stellen wir uns einmal bitte vor, der Insolvenzverwalter übermittelt einem Genossen ein Forderungsschreiben von 5.000 Euro oder mehr, dann müsste in einem Prozess der Genosse dann seinem Arbeitgeber den sogenannten „Streit“ erklären, denn der Arbeitgeber ist ja eigentlich der, der alleine diese Leistung erbringen kann.

Bei vielen Verträgen dürfte es dann auch so sein, dass die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen sogar im Tarifvertrag vereinbart ist.

Können sie sich dieses Chaos vorstellen? Wir ja, denn wir kennen das alles schon! Der jetzt bestimmte Insolvenzverwalter noch nicht. Wir haben große Zweifel daran, dass er das wird bewältigen können. Möglicherweise muss man dann auch in einer Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter austauschen. genau das haben wir in einem anderen Fall getan, und auch damals war es die richtige Entscheidung. Auch hier hatten wir einen „besser Wisser Insolvenzverwalter“.

Mit unserer damaligen Entscheidung haben wir 1.000 enden Genossen geholfen das sie die Forderungen vom Insolvenzverwalter nicht in die Privatinsolvenz treiben.

Wir haben aber hier noch eine weitere Situation, denn manche Genossen wurden betrügerisch in Verträge gelockt. Sie hatten eigentlich nur einen Kredit gewollt, hatten dann aber einen Vertrag mit einer Genossenschaft in der Hand, einen Kredit haben die natürlich nie bekommen. Uns sind die Vertriebe bekannt, und wir wollen das der Insolvenzverwalter hier eine Strafanzeige wegen Verdachts des bandenmäßigen Betruges gegen jeden Vermittler erstattet, der solche Verträge vermittelt hat und dafür Provisionen kassiert hat. Die Vertriebe sind bekannt.

Hier muss man dann auch jeden einzelnen Vermittler auf Schadensersatz verklagen, auch wenn der dann in Privatinsolvenz geht. Da darf man keine Rücksicht nehmen.

Viele der betroffenen Genossen haben keine Rechtsschutzversicherung, aber auch kein Geld sich gegen eine Forderung des Insolvenzverwalters zu wehren. Auch hier haben wir natürlich Lösungen, denn am Geld darf, sein Recht zu bekommen, nicht scheitern.

Sie sehen es lohnt sich Mitglied unserer kostenlosen Interessengemeinschaft zu werden. Wir wollen helfen, mehr nicht!

https://interessengemeinschaft-wsw-wohnsachwerte-eg.de