Das Verbraucherinformationsportal diebewertung.de aus Leipzig hatte bereits frühzeitig von der Investmentmöglichkeit beim Unternehmen EN- Storage berichtet, und warnend den Zeigefinger erhoben.
Ein unlogisches Investment wie Thomas Bremer aus Leipzig, damals schnell feststellen durfte, als er dem Angebot an die Anleger einmal detailliert nachgegangen ist. Alle Warnungen hatten dann aber leider nichts geholfen, denn Vermittlern die das Produkt verkauft hatten, war dann oft „die Jacke näher als die Hose“. Es gab ja nun schließlich eine ordentliche Provision und eine schnelle Provisionsauszahlung an die Vermittler.
Viele Vermittler hatten das Produkt dann trotzdem verkauft, stehen nun möglicherweise vor einem Scherbenhaufen ihrer wirtschaftlichen Zukunft, denn immer mehr Rechtsanwälte schießen sich natürlich in bezug auf mögliche Haftungsansprüche, auf die Vermittler des Investmentproduktes ein.
Nun haben wir dazu einen interessanten Artikel des Rechtsanwaltes Ralf Buerger aus Hagen in NRW gefunden, den wir mit seiner Zustimmung nun auch hier veröffentlichen wollen. Auch hier geht es um einen Prozess gegen einen Vermittler des Investmentproduktes.
Hier der Text des Artikels:
Das Geld der Anleger der insolventen EN Storage GmbH muss nicht endgültig verloren sein. Ein Anleger erhält nun zumindest einen Teil seines Geldes im Wege eines Vergleichs zurück. Der Vergleich wurde am 20. Dezember 2017 vor dem LG Heilbrinn geschlossen.
Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen hat den Anleger vertreten und gegen den Vermittler der Anlage Klage auf Schadensersatz erhoben. „Das Landgericht Heilbronn hat im Rahmen dieses Verfahrens einen Vergleich angeboten, dem wir zugestimmt haben. Auf diesem Weg erhält unser Mandant als EN Storage Geschädigter nun einen ansehnlichen Teil seiner schon verloren geglaubten Investition zurück“, so Buerger, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zahlreiche geschädigte Anleger der EN Storage GmbH vertritt.
In den nächsten Wochen wird noch eine Reihe von Prozessen in Sachen EN Storage GmbH folgen. Rechtsanwalt Buerger ist zuversichtlich, dass auch in diesen Fällen der Schaden für seine Mandanten minimiert werden kann. Denn der Vergleich vor dem LG Heilbronn habe gezeigt, dass der Weg über die Vermittlerhaftung Schadensersatzansprüche geltend zu machen, der erfolgversprechende ist. Rechtsanwalt Buerger: „In dem Verfahren wurde mehr als deutlich, dass der Vermittler meinen Mandanten nicht über das bestehende Totalverlust-Risiko aufgeklärt und damit seine Aufklärungspflichten eindeutig verletzt hat und somit auch in der Haftung steht.“
Für Rechtsanwalt Buerger ist die unterbliebene Aufklärung beileibe kein Einzelfall: „Aus meinen Gesprächen mit den Anlegern war immer wieder zu hören, dass vom Totalverlust-Risiko bei der Anlagevermittlung keine Rede war. Das ist häufig auch Kalkül der Vermittler. Denn sichere Geldanlagen lassen sich natürlich wesentlich leichter an den Mann bringen. Darum werden die Risiken einer solchen Kapitalanlage schlicht und einfach verschwiegen oder verharmlost. Dies ist jedoch eine massive Verletzung der Aufklärungspflicht der Vermittler, die dafür haftbar gemacht werden können.“
Das Insolvenzverfahren über die EN Storage GmbH wurde schon vor Monaten eröffnet. Allerdings werden die geschädigten Anleger ihre Ansprüche über die Insolvenzquote kaum befriedigen können, da der größte Teil ihres investierten Geldes in dunklen Kanälen versickert ist und bei der EN Storage GmbH Sachwerte kaum vorhanden sind. „Unabhängig vom Insolvenzverfahren können daher auch Schadensersatzansprüche geprüft werden“, so Rechtsanwalt Buerger.
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