Auch zu Beginn des Jahres 2020 geht die Diskussion rund um den GAF Funds und dessen geplante/beabsichtigte Liquidation, natürlich auch weiter.
Hier vor allem mit Vermittlern die unsere Berichterstattung dazu anzweifeln. Liebe Zweifler, lassen sie sich bitte an dieser Stelle deutlich sagen, das was wir behaupten, können wir dann auch nachweisen.
Natürlich liegt uns die Beschlussvorlage dazu in Kope vor. In dieser Beschlussvorlage ist das Unternehmen HPM Service GmbH als möglicher Liquidator benannt.
Parallel dazu kann man dann im Unternehmensregister natürlich erfahren, wer für diese Gesellschaft als verantwortliche Person steht. In diesem Fall ganz klar Dr. Matthais Hallweger und Rechtsanwältin Pervin Persenklin. Schauen Sie sich bitte einmal genau den Geschäftszweck an, den man im Unternehmensregister eingetragen hat.
Was man in dem uns vorliegenden Beschluss auch nachlesen kann ist, dass hier nicht einmal eine Vergütungsobergrenze festgelegt wird, wenn man schon keine Vergütung für die Leistung der Liquidation zu Beginn bereits festlegt, was sicherlich durchaus möglich wäre.
Auszug aus dem Unternehmensregister:
Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 252614
Bekannt gemacht am: 08.11.2019 02:02 UhrIn ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:Neueintragungen 07.11.2019
HRB 252614: HPM Service GmbH, Pullach i.Isartal, Landkreis München, Münchner Str. 52, 82049 Pullach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2019. Geschäftsanschrift: Münchner Str. 52, 82049 Pullach.
Gegenstand des Unternehmens: Übernahme der Aufgaben als Liquidatorin der GA Asset Fund GmbH & Co. KG mit Sitz in Landshut, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRA 8707, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, wobei die Kommanditgesellschaft keine genehmigungspflichtige Beratungsleistungen, insbesondere Rechts- und Steuerberatung erbringt.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Dr. Hallweger, Matthias, Starnberg, *07.06.1968; Persenkli, Pervin, München, *31.07.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Unternehmensregister Ende
Irritierend an dem uns vorliegenden Beschluss war/ist für uns auch, welche hohen Beträge Dr. Matthias Hallweger und auch seinem Unternehmen, der HMW Innovation AG, dann nach diesem Beschlussvorschlag zufließen sollten.
Ein Gesamtbetrag der nahe an die 2 Millionen Euro kommt.
Bedenken sollte man, das die Anleger mit diesem Fonds bis zum heutigen Tage keinen Verdienst in dem Sinne erreicht haben, das die Einnahmen des Fonds über die Anleger-Beteiligungssumme hinausgehen. Trotzdem soll jetzt mal „schnell liquidiert“ werden. Warum diese Eile? Das können wir nicht nachvollziehen.
Moralisch wollen wir das noch gar nicht bewerten an dieser Stelle.
Fachjournalist Loipfinger schreibt zu den Gebühren der GAF: Solch ein skrupelloses Vorgehen ist angesichts der Fragen, warum beispielsweise das Investitionskonzept nicht prospektgemäß umgesetzt wurde, mehr als dreist.