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Die unvollständige Berichterstattung der Kanzlei Höcker und Rechtsanwalt Dr. Brost in Sachen Sven Donhuyen/Sven Kaufmann

Manchmal, so Thomas Bremer Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, müssen auch wir dann über so manchen Artikel eines Rechtsanwaltes schmunzeln.

Eines Rechtsanwaltes dessen Kanzlei in den letzten Jahren erhebliche prozessuale Niederlagen gegen uns einstecken musste. Da feiert man auch mal  gerne einen kleinen Erfolg. Einen Erfolg den Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost ohne uns gar nicht haben würde.

Das gönnen wir dann Dr. Lucas Brost auch gerne, denn immer nur „einen auf die Mütze kriegen“ ist ja auf Dauer schon deprimierend.

Man muss auch wissen, wen Dr. Lucas Brost hier dann anwaltschaftlich vertreten hat. Vertreten hat Dr. Lucas Brost hier einen Schweizer Investor, so nennt er ihn, mit Namen Sven Kaufmann der früher mal Sven Donhuysen hieß.

Jenen Sven Donhuysen dessen Geschäfte für Anleger dann wenig erfolgreich verlaufen sind. Jenen Sven Donhuysen der sich jetzt sogar einen anderen Nachnamen zugelgt hat. Warum wissen wir leider nicht.

Möglicherweise hat Dr. Lucas Brost ja den Namen des Mandanten bewusst nicht genannt, denn dann hätte man da vielleicht eine ganz andere Einschätzung auf der Leserseite.

Man sollte aber auch einmal wissen, worum es bei dem Prozess ging, einen Prozess den wir zu 70 % vor dem LG Leipzig gewonnen hatten. Nicht wirklich schwer gegen einen Rechtsanwalt mit der Fachkompetenz von Dr. Lucas Brost, dessen Argumentation in diesem Prozess dann das Landgericht Leipzig wohl nicht überzeugt hatte.

Unser Rechtsanwalt, der uns in der Sache vertreten hat, war der Meinung, dass nun auch der letzte Punkt, den wir nicht gewonnen hatten doch höchstrichterlich geklärt werden sollte, da er hier eine völlig andere Rechtseinschätzung hatte.

Die haben wir auch heute noch, obwohl das Gericht unserer Ansicht nicht gefolgt ist. Das hatte das Gericht in der Verhandlung deutlich gemacht, daraufhin hatten wir dann unseren Widerspruch zurückgezogen.

Nun muss man aber auch wissen, dass jener Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost, seit geraumer Zeit probiert, mit uns eine außergerichtliche Einigung zu finden, damit unsere korrekten Einträge zu Sven Donhuysen/Sven Kaufmann aus dem Internet verschwinden. Vor Gericht hatte er damit eben keinen Erfolg.

Dem sind wir bis zum heutigen Tage nicht gefolgt, da Sven Kaufmann immer noch in diesem Bereich tätig ist. Wir finden solche Tatsachen, über die wir in unseren Artikeln berichtet haben, sollten Anleger dann wissen, auch wenn es Dr. Lucas Brost nicht gefallen mag.

Wir sehen den Artikel dann möglicherweise aber auch als Versuch  der „Mandantenfängerei“. Fragen Sie Dr. Lucas Brost doch einmal, wie viele Prozesse die Kanzlei gegen unsere Redaktion gewonnen hat und wie viele Prozesse zu unseren Gunsten ausgegangen sind?

Ob Sie dann die Kanzlei Höcker und insbesondere Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost noch für eine erfolgreiche Kanzlei halten, bleibt Ihnen überlassen.

Wir gehen keiner sachlichen Auseinandersetzung aus dem Weg. Gerne mit der Kanzlei Höcker aus Köln.

 

 

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 10.08.2019
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: Conmongt / Pixabay

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