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Die Sache mit der nachrangigen Grundschuld – Veralberung in Sachen Sicherheit durch Crowdinvestingplattformen

Exporo, Zinsland und Bergfürst sind hier aus unserer Sicht dann „ganz weit vorne“ in unserer Kritik.

In vielen Crowdinvestingangeboten auf diesen Crowdinvesting-Plattformen findet man als „Sicherheitsangebot für die investierenden Kunden“ eine nachrangige Grundschuld als Angebot an die Kunden.

Kennt man sich nicht aus mit solchen Dingen, dann könnte man meinen, „wow im Grundbuch eingetragen, klasse“. Gemach, gemach meine lieben Investoren, denn auch eine hübsche Frau oder ein hübscher Mann sehen dann am Morgen danach völlig anders aus, als man die in der Disco aus der vergangenen Nacht noch in Erinnerung hatte.

Da ist die Reaktion dann möglicherweise eher wie in der Werbung vom Smart ForFour. https://www.youtube.com/watch?v=QbX0GLUNNq4

Da erschreckt sich so mancher Investor dann auch möglicherweise, wenn er die Wahrheit über nachrangige Grundschulden und deren tatsächliche Sicherheit im „schlimmsten anzunehmenden Fall Szenario“ liest. Genau darum geht es aber dann letztlich immer nur.

Liest man den Text in so manchem Crowdinvestingangbot bei EXPORO, dann könnte man subjektiv den Eindruck gewinnen, dass das eine tolle und sichere Sache ist. Das sehen wir in der Redaktion anders, denn zunächst einmal müsste ein IHK vereidigter Gutachter den Wert der Immobilie feststellen, bei der die Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird.

Dann darf man davon eigentlich nur maximal 70% als sicheren Wert im Falle einer Verwertung ansehen. Mal angenommen, das Unternehmen gerät in wirtschaftliche Schieflage und die Immobilie müsste verwertet werden, damit die Anleger ihr Geld zurückbekommen, dann würde bei einem Zwangsversteigerungstermin im ersten Termin die sogenannte 7/10 Grenze gelten.

Heißt, ab einem 70% Gebot des von einem Gerichtsgutachter festgestellten Verkehrswert, wird dann üblicherweise ein Zuschlag an einen Bieter erteilt. Davon müssten dann aber noch alle Kosten in Abzug gebracht werden, die mit einem solchen Prozedere im Zusammenhang stehen.

Das ist aber die „erstrangige Grundschuld“ – alles danach ist dann eben die „nachrangige Grundschuld“, die man Ihnen, den Investoren, als Sicherheit weiß machen will.

Das man sich beim Kaffee etwas „weiß machen lässt“, mag ja noch in Ordnung sein, aber beim Investieren von Geld, sollte man als seriöser Anbieter auf solche Dinge dann verzichten. Verzichten Sie sonst auf Angebote solcher Anbieter, damit diese es lernen, die Kunden nicht zu veralbern.

 

Veröffentlichungsdatum: Sonntag, 21.04.2019
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: stevepb / Pixabay

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