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Die Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG und die „unendliche“ Abmahngeschichte

Zugegeben wir sind kritisch (und dies wollen wir auch bleiben). Dies betrifft insbesondere Unternehmen, welche aus unserer Sicht „hinterfragenswert“ sind.

Hierzu zählt auch die Co.Net, über welche auch die Stiftung Warentest berichtete (vgl. unter anderem am 10.12.2019 – https://www.test.de/Conet-im-Blick-der-Aufsicht-5548865-0/). Jene (welche in einem aktuellen richterlichen Beschluss anders als wie bisher als Co.Net  und nicht CO.NET im Rubrum bezeichnet wurde) hat unsere Berichterstattung in der Vergangenheit mehrfach mit diversen Abmahnungen angegriffen.

Dies betraf insbesondere die Vorgänge mit der BaFin-Verfügung (vgl. https://www.diebewertung.de/die-co-net-verbrauchergenossenschaft-eg-und-der-aerger-mit-der-bafin-runde-2/) aber auch zuletzt über Verbindungen zwischen der Verbrauchergenossenschaft eG und Lombardium (https://www.diebewertung.de/co-net-verbrauchergenossenschaft-wirbt-in-brochuere-sogar-fuer-mit-lombardium/).

Auch diese Tatsachen bzw. Meinungsäußerungen sollten „zensiert“ werden; wobei das angerufene Gericht dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nunmehr zurückwies.

Im Gegensatz zu vielen anderen Plattformen im Internet, welche unter anderem über Kapitalanlagen oder entsprechende Anlagemöglichkeiten diskutieren, kämpfen wir seit über 10 Jahren mit einem offenen Visier. Es ist zutreffend, dass man nicht immer gewinnen kann; aber auch dazu stehen wir und die Standhaftigkeit behalten wir auch gegenüber der Co.Net bei.

In diesem Sinne wünschen wir der Co.Net und allen Lesern Gesundheit und eine weiterhin sachbezogene Auseinandersetzung.

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Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 25.03.2020
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: stevepb (CC0), Pixabay

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