Artikel

Die BaFin fährt erneut die Krallen aus! Prima, das kann nur im Interesse der Verbraucher sein!

Selten haben wir in den letzten Jahren so viele Meldungen der BaFin an einem Tag lesen dürfen. Da freut man sich richtig, so Thomas Bremer vom Internetblog diebewertung.de aus Leipzig, denn jede Meldung hilft davor, dass noch mehr Menschen ihr Geld an irgendwelche Gauner und Betrüger verlieren.

Betreiber der Internetseite kreditohnegebuhr.com kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Betreiber der Internetseite kreditohnegebuhr.com mit angeblicher Geschäftsanschrift in Hamburg keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Auf der Internetseite kreditohnegebuhr.com wird die Vergabe von Krediten angeboten.

++++++++++++++++++++++++++++++++

Share BNB LTD: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft

Die BaFin hat mit Bescheid vom 6. Juli 2021 gegenüber der Share BNB LTD, Großbritannien, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.

Die Gesellschaft bietet in Deutschland ansässigen Interessenten den Erwerb von Anteilen bzw. von Aktien an Immobilien an. Dabei werden sowohl eine feste Verzinsung als auch die unbedingte Rückzahlbarkeit der hingegebenen Gelder zugesagt. Verlustmöglichkeiten werden nicht thematisiert.

Damit betreibt Share BNB LTD gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) in der zweiten Tatbestandsvariante. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.

Share BNB LTD behauptet eine langjährige Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Gesellschaft Airbnb, Inc. Der BaFin liegen keine Anhaltspunkte vor, dass eine solche Kooperation tatsächlich erfolgt.

++++++++++++++++++++++++++

agmarkets.co: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft Lotens Partners LTD

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Lotens Partners LTD, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite agmarkets.co rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft Lotens Partners LTD unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Handelsplattform blumanstock.com: BaFin ermittelt gegen die Blumanstock Limited

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Blumanstock Limited, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von Blumanstock Limited betriebenen Webseite blumanstock.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

+++++++++++++++++++++++++++++++

Handelsplattform gs4trade.com: BaFin ermittelt gegen die GS4trade Invest Limited

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die GS4trade Invest Limited, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von GS4trade Invest Limited betriebenen Webseite gs4trade.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Handelsplattform financials-experts.com: BaFin ermittelt gegen die AntariLLA Management Inc.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die AntariLLA Management Inc., Seychellen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von AntariLLA Management Inc. betriebenen Webseite financials-experts.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Den Geschäftsbedingungen zufolge, die der Webseite entnommen werden können, wird die Handelsplattform financials-experts.com von der AntariLLA Management Inc. betrieben. Darüber hinaus gehen dort weitere Adressen in Großbritannien und Estland hervor, in diesem Fall offensichtlich für eine Gesellschaft TechGuide Solutions OÜ. Im Disclaimer der von financials-experts.com versandten EMails wird zudem eine Gesellschaft Bankxi Ltd. genannt. Die Zusammenhänge sind vollkommen unklar.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 07.07.2021
Verantwortlicher Autor: Red. TB

Bild

Bildquelle: Hans (CC0), Pixabay

Werbung

Kategorien

Werbung