Vor all diesen Unternehmen warnt die BaFin, sollten diese Unternehmen sie ansprechen, dann Telefon auflegen.
Adler & Bernstein: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Adler & Bernstein, angeblicher Sitz Drapers Gardens, 12 Thromorton Ave, London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Adler & Bernstein hat unaufgefordert Kontakt zu Anlegerinnen und Anlegern in Deutschland aufgenommen, um ihnen angebliche Aktien der Mobileye N.V. anzubieten. Hierbei wurde unzutreffender Weise angegeben, dass Morgan Stanley in den Vertrieb der Aktien einbezogen wäre.
Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannten Wertpapiere nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
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Juicy Holdings B.V.: BaFin hat keine Verkaufsprospekte und Informationsblätter gebilligt
Aufgrund aktuell zahlreicher Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern stellt die BaFin klar, dass sie für die Juicy Holdings B.V. weder einen Prospekt noch ein Informationsblatt nach dem Vermögensanlagengesetz oder dem Wertpapierprospektgesetz bzw. der EU-Prospektverordnung gebilligt oder gestattet hat.
Dies ist auch der Datenbank Hinterlegte Prospekte zu entnehmen.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Die BaFin verweist diesbezüglich auch auf ihre Warnmeldungen zur Juicy Holdings B.V. vom Februar und März 2022, die nach wie vor gültig sind.
Die BaFin hat die Tätigkeit der Juicy Holdings B.V. oder anderer Gesellschaften der Juicy-Gruppe, auch nicht nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz freigegeben.
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Vermittlungsplattform verzinst.com: BaFin ermittelt gegen die Bankenvergleich AG
Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenes Institut. Die Verzinst Finanzservice GmbH, Berlin, Betreiberin der Internetseite verzinst.com, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat (siehe dazu auch die Verbraucherwarnung vom 19.Oktober 2021). Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Bankenvergleich AG bietet Girokonten für Kundinnen und Kunden der Verzinst Finanzservice GmbH an. Die Verzinst Finanzservice GmbH vermittelt auf der Website verzinst.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken aus dem europäischen Wirtschaftsraum an in Deutschland ansässige Kunden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig
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CG Advisor Ltd., Frankfurt und London, Großbritannien, Betreiberin der Internetseite cg-advisor.com, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der CG Advisor Ltd. mit angeblicher Geschäftsanschrift in Frankfurt und London, Großbritannien, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die CG Advisor Ltd. betreibt die Internetseite cg-advisor.com und bietet dort Anlageberatung an. In diesem Zusammenhang behauptet die CG Advisor Ltd. wahrheitswidrig und missbräuchlich unter Verwendung der Bildmarke der BaFin, mit der BaFin zusammenzuarbeiten, um eine Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdaten
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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Attiora PTY LTD: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Attiora PTY LTD, 821 Pacific Highway, Chatswood NSW 2067, Australien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf den vom Unternehmen betriebenen Websites attiora.uk.com, atti-ora.com und attioragroup.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Attiora PTY LTD unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. In ihren deutschsprachigen Broschüren und Präsentationen wirbt das Unternehmen mit der Möglichkeit des einfachen Investierens und einem Empfehlungsprogramm. Kundinnen und Kunden werden aufgefordert, ihre Kryptowerte auf das Unternehmen zu übertragen und einen „Plan“ zu eröffnen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierhandelsgesetz. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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Reininghausstraße 56 Wohnen GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Reininghausstraße 56 Wohnen GmbH, Wien, Österreich, in Deutschland eine Vermögensanlage in Form eines Nachrangdarlehens öffentlich anbietet.
Das Angebot erfolgt auf der Crowdinvesting-Plattform der IMMOFUNDING GmbH unter immofunding.com.
Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Hinweis
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.
Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.
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Kettenbach Gasse Villen GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Kettenbach Gasse Villen GmbH, Wien, Österreich, in Deutschland eine Vermögensanlage in Form eines Nachrangdarlehens öffentlich anbietet.
Das Angebot erfolgt auf der Crowdinvesting-Plattform der IMMOFUNDING GmbH unter immofunding.com.
Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
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C & C Finanz: Unerlaubtes Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“
Die C & C Finanz, angeblicher Sitz Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (kurz: Porsche AG) anzubieten. Sowohl die Volkswagen AG als auch die BaFin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften stammen.
In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.
Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz klar, dass die Betreiber der Website trautmansons.com keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Zudem liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannte Aktie nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.