Die BaFin veröffentlicht erneut wieder einige Warnhinweise auf ihrer Seite. Prima, aber auch hier sicherlich erst zu einem Zeitpunkt, wo es schon eine große Anzahl von betroffenen Anlegern/Verbrauchern geben dürfte, die hier Geld verloren haben. Trotzdem, zumindest mal was.
marketprotrade.com: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft EmTechvio Pro LLC
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft EmTechvio Pro LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite marketprotrade.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft EmTechvio Pro LLC unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
++++++++++++++++++++++++++++
commercewealth.com: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft CommerceWealth Ltd.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft CommerceWealth Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite commercewealth.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft CommerceWealth Ltd. unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
finexics.io: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft Slinqo Group LTD
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Slinqo Group LTD, Nikosia, Zypern, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite finexics.io rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft Slinqo Group LTD unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
quantummarket.net: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft QuantumMarket LTD
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft QuantumMarket LTD, Roseau, Dominica, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite quantummarket.net rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft QuantumMarket LTD unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Handelsplattform finmaxfx.com: BaFin ermittelt gegen die Max Capital Limited
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Februar 2021 gegenüber der Max Capital Limited die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels, angeboten über finmaxbo.com, angeordnet. Das Unternehmen wird darüber hinaus als Betreiber der Webseite finmaxfx.com mit Anschriften in Vanuatu aufgeführt.
Über die Plattform finmaxfx.com wird Kunden der Handel in Aktien, Metalle und CFDs, Forex, Währungspaare und Indizes angeboten. Finmaxfx.com tritt dabei ausdrücklich als Gegenpartei bei den Transaktionen der Kunden auf. Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel.
Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. Max Capital Limited nicht.
Auf die Veröffentlichungen zu der Handelsplattform finmaxbo.com vom 23. Januar 2019 sowie vom 1. März 2021 wird hingewiesen.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Wichtig wäre aber auch, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, dass die BaFin sich einmal um die noch bestehenden Ausnahmeregelungen des Vermögensanlagengesetzes kümmert. Hier gibt es unseren Recherchen nach exzessive Auslegungen, die der Gesetzgeber sicherlich so nicht gewollt hat. Hier gibt es Unternehmen, die „alle Ausnahmeregelungen“ nutzen, anstatt einen ordentlichen BaFin-gestatteten Prospekt zu machen. Wer Geld von Anlegern haben will, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, der muss auch das Geld für ein BaFin-gestattetes Prospekt haben.