Nun, dass dieses Schreiben von vom Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH in der Öffentlichkeit dann große Wellen schlagen würde, das war abzusehen.
Genau diese Situation hat nun zur Ankündigung einer Rechtsanwaltskanzlei geführt, mögliche Beschlüsse der PIM Gold GmbH Gläubigerversammlung anfechten zu wollen.
Eine klare Ansage, aber wenn man den Inhalt des Schreibens liest, dann in der Konsequenz auch nachvollziehbar.
Anfechten will man die möglichen Beschlüsse der Gläubigerversammlung dann, wenn die Stimmen der Depre Rechtsanwalts AG ausschlaggebend dafür waren, dass ein Beschluss zustande kommt. Möglich, so der Inhaber der Kanzlei uns gegenüber, dass es da dann auch um die Bestätigung des Insolvenzverwalters im Amt geht.
Wir haben heute mit rund 15 Rechtsanwälten gesprochen, die unsere Veröffentlichung gelesen hatten, und alle nur den Kopf geschüttelt haben, um das mal sinnbildlich zu sagen.
Ein Schreiben „ohne Not“, denn dass der Insolvenzverwalter bestätigt werden würde, stand zumindest für unsere Gesprächspartner bis gestern außer Frage. Jeder bestätigt auch, dass der Insolvenzverwalter bisher, zumindest für Außenstehende was sichtbar war, eine gute Arbeit geleistet hat.
Warum also nun dieses „unbegreifliche Schreiben“ mit der Empfehlung an Anleger, die noch nicht in der Gläubigerversammlung vertreten sind, von der genannten Gesellschaft aus Mannheim k o s t e n f r e i vertreten zu lassen.
Klar, dass da jeder andere Anwalt „angepisst“ ist, denn er muss ja nun seinem Mandanten erklären, warum er dafür Geld nimmt, den Anleger auf der Gläubigerversammlung zu vertreten. Unsere Gesprächspartner haben dabei auch immer auf das RVG Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz hingewiesen.
Das muss auch für die Kanzlei gelten, die von Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja in seinem Schreiben angesprochen werden. Hier erwartet man auch ganz klar, dass sich die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe in den Vorgang einschaltet.
Gleiches erwarten unsere Gesprächspartner auch von dem Amtsgericht Offenbach, dem hier zuständigen Insolvenzgericht. Sollte man hier nicht gegen dieses Schreiben angehen, muss man auch rechtliche Schritte gegen den zuständigen Insolvenzrichter einleiten.
Jeder unserer Gesprächspartner kann diese Aktion von Dr. Renald Metoja logisch nicht nachvollziehen.