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DEB Deutsche Energie Beratung – Insolvenz nur vorübergehend? Na dann Herr Burmeister!

Das war ein „Schlag ins Kontor“, so ein uns bekannter Vermittler der DEB Deutschen Energie Beratung GmbH, der uns kontaktiert hatte, nachdem wir das Insolvenzverfahren vermeldet hatten. Jenes Insolvenzverfahren, das man nun auch im Unternehmensregister nachlesen kann:

Das ist der offizielle Beschluss den man auch so im Unternehmensregister_

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 132716 eingetragenen DEB Deutsche Energie Beratung GmbH, Jenfelder Allee 80, 22045 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ove Nils Burmeister

 

Geschäftszweig: Projektierung, Herstellung und Verwaltung von Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen u.a.

ist am 03.12.2020, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalterwird Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerinzu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalterwird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 257/20
Amtsgericht Hamburg, 03.12.2020

NUn versucht Nils Ove Burmeister alle Partner udn Kunden zu beruhigen, udn hat natürlich auch sofirt wieder einen Schuldigen für diese Situation ausgemacht. Schuld ist ein Mitgeschäftsführer von Herrn Burmeister, so sagt er, von dem er sich aber getrennt habe. Nun, Herr Burmeister das kann man nun glauben oder auch nicht. Ich kenne Sie nun seit fast 14 Jahren, aber so richtig fällt mir dann nicht ein, das es bei Ihnen mal richtig Erfolgreich zugegangen wäre für die Anleger.

Eine Insolvenz aht eine längere Vorgeschichte, darüber sind wir uns dann sicherlich doch Einig. Dem Vertrieb und dem Kunden jetzt die Hoffnung zu machen das dies alles in 3 Monaten erledigt sei, das Herr Burmeister halte ich dann schon für „verwegen“.

Meiner Überzeugung nach machen Sie hier dem Vertrieb aber auch dem Kunden falsche Hoffnungen. Glaubhaft wäre das für mich gewesen, wenn Sie eine Insolvenz in Eigenverantwortung durchgeführt hätten.

Veröffentlichungsdatum: Montag, 07.12.2020
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: geralt (CC0), Pixabay

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