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Crowdinvesting ist und bleibt für uns auch in 2018 die Fortsetzung des grauen Kapitalmarktes

Crowdinvesting

Crowdinvesting | © CC0/pixabay.com

Jedes Crowdinvesting/Crowdfunding-Investment hat für den jeweiligen sich beteiligenden Anleger natürlich auch im Jahre 2018 das Risiko eines Totalverlustes, denn üblicherweise werden solche Investments dann als nachrangiges Darlehen gewährt.

Genau der Name sagt natürlich dann auch einiges aus. Es ist eben kein Darlehen welches dann in einem Insolvenzverfahren Vorrangig bedient wird, sondern erst wenn alle anderen Ansprüche, zum Beispiel einer Bank oder/und Sparkasse, befriedigt wurden, erst dann bekommen sie als Anleger im Crowdinvesting/Crowdfunding ihr Kapital zurückbezahlt, wenn dann noch Geld vorhanden ist, denn das Insolvenzverfahren selber kostet ja auch Geld.

Das mit der Werbung

Oft genug wird im Crowdinvestingbereich (Crowdfunding für Immobilien) aus unserer Sicht „zweifelhafte Werbung“ gegenüber dem Anleger gemacht, denn man suggeriert ihm „das er sein Kapital in eine Immobilie investieren würde“. Geschickt machen sich Unternehmen wie EXPORO; ZINSLAND, ZINSBAUSTEIN, BERGFÜRST,IFUNDED usw. hier etwas zum eigenen Nutzen was in den Köpfen der Deutschen drin ist “ Immobilieninvestitionen sind sicher“. Genau mit diesem Gedanken spielen die genannten Plattformen dann im eigenen Interesse auch gerne selber. Nochmals eine Investition in ein Nachrangdarlehen ist keine Investition in eine Immobilie.

Freie Liquidität

Oft stellen wir fest, das Unternehmen die im Crowdinvestingbereich Geld einsammeln, dieses Geld als freie Liquidität nutzen, da die im Bau bzw. Abwicklung der im Bau befindlichen Immobilie, eben noch keine Gewinne erwirtschaftet hat. Man könnte auch sagen, der Crowdinvesting-Anleger finanziert den Gewinn dieser Geld- Einsammler faktisch vor. Damit ist das Geld einsammelnde Unternehmen in der Lage neue Projekt zu machen. Hier läuft dann oft wieder das gleiche Szenario ab. Auch bieten diverse Plattformen hier dem Kunden eine Sicherheit im Grundbuch an. Aufpassen, denn das ist aus unserer Sicht keine bewertbare Sicherheit. Bei der grundbuchrechtlichen Sicherheit handelt es sich immer um die sogenannte 2. Rangstelle.

Grundbuch

An erster Rangstelle im Grundbuch steht dann nahezu immer eine Bank. Erst wenn die Bank, in einem Insolvenzszenario, alle ihre Forderungen erfüllt bekommen hat, und dann noch Geld übrig ist nach Abzug weiterer vorrangiger Forderungen, erst dann wird die 2. Rangstelle im Grundbuch von den Forderungen her erfüllt. Sie werden mir zustimmen, das das zwar ein intelligenter Marketingtrick ist, aber eben nicht wirklich als eine Sicherheit für den Anleger taugt. Gleiches gilt für Bürgschaften die irgendein Geschäftsführer solcher Geld- Einsammler stellt.

Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist nur so viel Wert, wie der Bürgschaftsgeber dann im Ernstfall auch bedienen kann. Aus unserer Erfahrung heraus geben Geschäftsführer solcher Bauträger dann im Rahmen der Finanzierung bei einer Bank auch oft eine persönliche Bürgschaft ab. Um also den Wert einer solchen angepriesenen Bürgschaft wirklich beurteilen zu können, müsste man die wirtschaftliche Situation des Bürgschaftsgebers genau kennen. Darüber geben Unternehmen wie EXPORO und/oder Bergfürst dann aber keine Auskunft. Vielleicht würde man dann eben sofort erkennen können das die Bürgschaft nichts wert ist, könnte man ja auch einmal spekulieren.

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 06.01.2018
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Crowdinvesting ist und bleibt für uns auch in 2018 die Fortsetzung des grauen Kapitalmarktes

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