Nach einer Anfrage der AfD antwortete die Bundesregierung, dass zwanzig Beamte beim Bundeskriminalamt mit Clan Kriminalität beschäftigt seien. Großartigen Nutzen oder nur nennenswerte Erkenntnisse liefern diese fleißigen Beamten offenbar nicht. Eine Definition gibt es bereits. Das ist ein Anfang.
Was ist überhaupt Clankriminalität?
Diese sei „die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen“ und „geprägt von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der Tat erschwert wird“. Dies gehe einher mit einer eigenen Werteordnung und der prinzipiellen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung.
Dabei kann Clankriminalität der Antwort zufolge mehrere Indikatoren aufweisen. Dazu zählen laut Vorlage „eine starke Ausrichtung auf die zumeist patriarchalisch-hierarchisch geprägte Familienstruktur“ sowie „eine mangelnde Integrationsbereitschaft mit Aspekten einer räumlichen Konzentration“, ferner „das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen“, die „Ausnutzung gruppenimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotenziale“ und ein „erkennbares Maß an Gewaltbereitschaft“.
Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich dabei noch nicht um eine bundesweit einheitliche Definition für Clankriminalität handele. „Die in einigen Ländern existierenden Definitionen oder definitorischen Ansätze bleiben davon weiterhin unberührt. Die Erstellung einer bundesweit einheitlichen Definition ist geplant“, heißt es in der Antwort weiter.
Der Sieben Punkte Plan von Mai 2019 bringt nichts
Die Bundesregierung wollte so schön starten und die Clankriminalität bekämpfen. Leider weiß man seitens der Regierung kaum etwas.
Die Bundesregierung weiß allerdings nicht ob und wie viele Clanmitglieder Deutschland verlassen mussten. Es auch nicht bekannt ob und welches Vermögen beschlagnahmt wurde. Auch nicht bekannt: wie viele Personen wurden strafrechtlich belangt. Sie haben es geahnt: die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Größe des gesamten Personenpotentials der Clans in Deutschland. Die Bundesregierung weiß nichts zu Bedrohungen während laufender Verfahren.