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CASHeMOTION AG-unzufriedene Kunden und fehlende Bilanzen machen dann keinen guten Eindruck Frau Kerstin Messner

'sale and lease back'-Geschäft

’sale and lease back‘-Geschäft | © CC0/pixabay.com

Zunächst einmal hat man als Normalbürger bei dem Begriff  „AG“ die Vorstellung eines großen und soliden Unternehmens. Doch manchmal stellt sich diese Vorstellung im Nachhinein als nicht unbedingt zutreffend heraus. Das könnte auch hier der Fall sein beim Unternehmen CASHeMOTION AG aus Rees.Verwunderlich ist zunächst einmal, das die letzte einsehbare Bilanz des Unternehmens CASHeMOTION AG im Unternehmensregister, aus dem Jahre 2014 stammt, mithin also mindestens 3 Jahre einer jeweiligen Bilanz fehlen, um das Unternehmen CASHeMOTION AG dann auch wirtschaftlich beurteilen zu können. Selbst im „Bezahlbereich“ des Unternehmensregisters findet man keine neueren Bilanzen. Warum das Unternehmen hier so „schludrig“ arbeitet wissen wir nicht, so Thomas Bremer von www.diebewertung.de aus Leipzig.

Es gibt noch weitere Nachrichten zu dem Unternehmen, so Thomas Bremer, die dann das Eingehen einer Geschäftsbezeihung, als Verbraucher, zu dem Unternehmen dann doch eher als „nicht ratsam“ erscheinen lassen.

Rechtsanwalt Christian Röhlke aus Berlin hatte wohl auch einen unzufriedenen Kunden, und klagte gegen diesen vor dem Landgericht in Frankfurt.Mit Erfolg wie Rechtsanwalt Christian Röhlke in einer aktuellen Presseaussendung berichtet, denn das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte das Unternehmen CsheMotion AG aus Rees Zitat:

die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und die Ersatzschlüssel für ein Kraftfahrzeug des Mandanten zurückzugeben. Dieser hatte zuvor einen Kauf- und Mietvertrag mit der Firma widerrufen, nachdem er den Kaufpreis trotz mehrfacher Aufforderung von CASHeMOTION nicht bekommen hatte. Ebenso wenig hat CASHeMOTION trotz mehrfacher Aufforderung die Dokumente und den Schlüssel bisher dem Kläger zurück gegeben.

„Das Geschäftsmodell der CASHeMotion sieht den Ankauf des Fahrzeugs vor, verbunden mit einem Mietvertrag mit dem Verkäufer, also ein sogenanntes sale-and-lease-back-Geschäft. Unser Mandant sollte den Kaufpreis von knapp 25.000,00 e erhalten und für das Fahrzeug am Tag netto etwa 30,00 € Miete zahlen. Als der Kaufpreis nicht gezahlt wurde, widerrief der Mandant den im Fernabsatzwege geschlossenen Vertrag. Leider hatte er da schon Papiere und Ersatzschlüssel an CASHeMOTION versandt, die er jetzt zurück haben möchte. Im Prozess verteidigte sich die CASHeMOTION gar nicht erst“, berichtet Rechtsanwalt Röhlke. Zahlungsansprüche waren nicht streitig, da der Mandant noch keine Mietzinsen bezahlt hatte.

In einem ähnlichen Fall hat das Landgericht Krefeld einen derartigen Sale-and-Lease-Back Vertrag als Darlehensgeschäft angesehen, welches ebenfalls im Falle fehlerhafter Erteilung von Pflichtangaben widerruflich war. Rechtsfolge war im Krefelder Verfahren die Rückzahlung der Mieten an den Kunden und die Rückgabe des Fahrzeuges. Die Käuferin des Fahrzeuges konnte den Kaufpreis zurückverlangen, allerdings keinen Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung: ein Hinweis hierauf hätte zu den Pflichtangaben gehört, die ja gerade fehlten. Dann kann aber auch kein Nutzungsersatz gefordert werden.  Zitat Ende

Mit diesem Image, sehr geehrte Frau Kerstin Messner-Vorstand der AG, läßt sich dann auf Dauer kaum noch ein Geschäft mit Verbrauchern machen, denn solche Meldungen schlagen sich ja im Internet nieder, sind dann jederzeit auch abrufbar. Wer solche Meldungen ließt, wird dann möglicherweise  „die Finger von ihrem Geschäftsmodel lassen“.

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 05.05.2018
Verantwortlicher Autor: Red. LG

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'sale and lease back'-Geschäft

Bildquelle: 'sale and lease back'-Geschäft

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