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Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen und Finanzermittlungen?

Möglicherweise muss man darüber dann auch einmal nachdenken, die BaFin umzubenennen, denn in den letzten Monaten findet man immer mehr Meldungen auf der BaFin-Seite, wo es um Ermittlungen gegen Unternehmen geht, die sich nicht korrekt verhalten haben könnten. Irgendwie kann man das auch als Verdachtsberichterstattung ansehen.

AlpenFX.com: BaFin ermittelt gegen die AlpenFX Ltd.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die AlpenFX Ltd. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Entgegen eigener Behauptung unterliegt das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin. Die Inhalte der Webseite alpenfx.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.

Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass keine Verbindung zwischen dem lizenzierten Kreditinstitut AlpenBank AG, Innsbruck, und der Handelsplattform alpenfx.com besteht. Die Behauptung, es handele sich bei dieser Handelsplattform um die Onlineplattform der AlpenBank AG, ist nicht zutreffend.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

bitonfx.com und fdifunds.com: BaFin ermittelt gegen die fiting Ltd.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die fiting Ltd., Herausgeberin („editor“) der Webseiten bitonfx.com und fdifunds.com, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Auch ist das Unternehmen nicht als vertraglich verbundener Vermittler („Tied Agent“) eines lizenzierten Instituts tätig. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Auf der Webseite bitonfx.com wird wahrheitswidrig behauptet, „BitOnFx“ sei unter der Registrierungsnummer HRB 160749B bei der BaFin als gebundener Agent der „BitOnFx“ in der Bundesrepublik Deutschland registriert. Dies trifft nicht zu. Die genannte Registrierungsnummer existiert nicht und wird missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

de.geldgeheimnis.com bzw. meingeldgeheimnis.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Plattform

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Handelsplattformen de.geldgeheimnis.com bzw. meingeldgeheimnis.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der genannten Webseiten sowie weitere Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche, um möglichem Betrug vorzubeugen.

swiss24.io: BaFin ermittelt gegen die Axis Solutions LTD

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Axis Solutions LTD keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft verschickt gefälschte Auszüge aus der Unternehmensdatenbank der BaFin und behauptet als „Swiss24“ unter der Nummer 504072 registriert zu sein. Diese Nummer existiert nicht und wird missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Veröffentlichungsdatum: Sonntag, 14.03.2021
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: GraphicMama-team (CC0), Pixabay

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