Offensichtlich weht ein neuer frischer Wind bei der BaFin, denn es ist offensichtlich, dass die BaFin derzeit insbesondere im Bereich Trading sehr aktiv ist.
tradermarketlbs.com / bit-ai.app: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseiten
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseiten tradermarketlbs.com / bit-ai.app keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseiten rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Axedo.co Market LTD/Online-Handelsplattform axedo.co: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 01. März 2021 gegenüber der Axedo.co Market LTD die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform axedo.co Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Forex- und CFD-Produkten abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Axedo.co Market LTD nicht und handelt daher unerlaubt.
Die Existenz der auf der Webseite genannten Geschäftsadresse in Frankfurt am Main hat die BaFin nicht verifizieren können. Gegenüber Kunden hat die Axedo.co Market LTD auf eine Lizenz der britischen Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority, FCA) verwiesen. Über eine solche Lizenz verfügt das Unternehmen jedoch nicht.
Share Oracle Ltd., Dominica/Online-Handelsplattform bit-capitals.com: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2021 gegenüber der Share Oracle Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform bit-capitals.com, zuvor navagates.com, Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Kryptowährungen, Forex-Produkten, Aktien, Indizes, Rohstoffen und finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Share Oracle Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.
Bereits mit Meldung vom 23. Februar 2021 hat die BaFin darüber informiert, dass sie Ermittlungen gegen die Gesellschaft aufgenommen hat. Bei dieser Gelegenheit erfolgte zudem der Hinweis, dass keine Verbindung zwischen dem lizenzierten und von der BaFin beaufsichtigen Finanzdienstleistungsinstitut BIT Capital GmbH, Berlin, und der Share Oracle Ltd. bzw. der Handelsplattform bit-capitals.com besteht. Vielmehr bedient sich die Share Oracle Ltd. bei ihrer Geschäftsabwicklung der Bezeichnung Bit Capitals bzw. Bit Capital LLC sowie der Geschäftsadresse der BIT Capital GmbH jeweils ohne deren Zustimmung. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass Share Oracle Ltd. für das lizenzierte Institut handeln.
Gegenüber Kunden hat Share Oracle Ltd. erklärt, von der BaFin lizenziert zu sein und unter der laufenden Aufsicht durch die BaFin zu stehen. Dies trifft nicht zu.
Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt), Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 05. November 2020 gegenüber der Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt), Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort ein-zustellen.
Die Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Ge-schäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform bfxinternational.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Anglia Real Estate Concept Ltd. & Co. KG (zuvor auch Red Rock Wealth Concept GmbH): BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft
Die BaFin hat im Rahmen einer Vor-Ort-Maßnahme am 10. März 2021 gegenüber der Anglia Real Estate Concept Ltd. & Co. KG, Langenhagen, die sofortige Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet. Das Unternehmen führt die Geschäfte der mit ihr verschmolzenen Red Rock Wealth Concept GmbH weiter, die britischen Anlegern sogenannte „Loan Notes“ anbot und die Erlöse angeblich in Immobilien investieren wollte.
Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis verfügt die Anglia Real Estate Concept Ltd. & Co. KG nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Es ist gut, wenn die BaFin in diesen Dingen konsequent handelt.