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Bundes-Aufsichts-Amt für Finanzdienstleistungen

Auch in dieser Woche ist die BaFin mit Hinweisen wieder aktiv. Hinweise zu Unternehmen und deren Finanzangeboten. Finanzangebote, bei denen die BaFin dann offensichtlich Bedenken hat, das Verbraucher diese zeichnen.

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Handelsplattform quantums-trade.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. Juli 2021 gegenüber der Seeger Global LTD, Marshallinseln, als Betreiber der Handelsplattform quantums-trade.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Deutsche Kunden können auf der Plattform quantums-trade.com Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte unter anderem mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Forex-Produkten und Kryptowährungen abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Plattform treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.

Damit erbringt der Betreiber der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht, sie handelt daher unerlaubt.

In Kundenunterlagen, die der BaFin vorliegen, verweist die Seeger Global LTD auf eine vorgebliche Geschäftsadresse in Berlin. Dort ist das Unternehmen jedoch nicht auffindbar.

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BaFin ermittelt gegen die Gesellschaften Group Finance Bank und Carlat Finance

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaften Group Finance Bank und Carlat Finance keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

Die nahezu identischen Inhalte der von Group Finance Bank und Carlat Finance betriebenen Webseiten groupfinance.com und carlatfinance.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Auf beiden Seiten wird als identische Geschäftsadresse eine Anschrift in Berlin genannt. Dort sind die Gesellschaften jedoch nicht anzutreffen

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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Handelsplattform quantums-trade.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. Juli 2021 gegenüber der Seeger Global LTD, Marshallinseln, als Betreiber der Handelsplattform quantums-trade.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Deutsche Kunden können auf der Plattform quantums-trade.com Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte unter anderem mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Forex-Produkten und Kryptowährungen abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Plattform treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.

Damit erbringt der Betreiber der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht, sie handelt daher unerlaubt.

In Kundenunterlagen, die der BaFin vorliegen, verweist die Seeger Global LTD auf eine vorgebliche Geschäftsadresse in Berlin. Dort ist das Unternehmen jedoch nicht auffindbar.

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Handelsplattform algofgain.com: BaFin untersagt der AlgofGain den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat dem Unternehmen AlgofGain, Wien, Österreich, mit Bescheid vom 9. Juli 2021 den unerlaubt erbrachten Eigenhandel untersagt.

Über die Plattform algofgain.com wird deutschen Kunden der Handel in verschiedenen Finanzinstrumenten angeboten. AlgofGain tritt dabei ausdrücklich als Gegenpartei bei den Transaktionen der Kunden auf. Damit betreibt der Anbieter der Plattform den Eigenhandel ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

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Veröffentlichungsdatum: Freitag, 30.07.2021
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: geralt (CC0), Pixabay

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