Ohne hier die „Pferde scheu“ machen zu wollen, so Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de aus Leipzig, ist hier die Sorge bei den Anlegern sicherlich berechtigt.
Zumindest dann, wenn man die Meldung, die heute durch die BaFin veröffentlicht wurde, genau und sorgfältig liest. Das sollte jeder hier beteiligte Anleger dann sicherlich tun.
Breitbandnetzgesellschaft: Anpassung der Finanzierungsstruktur
Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der Breitbandnetzgesellschaft gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
Anpassung der Finanzierungstruktur der Breitbandnetzgesellschaft
Emittentin:
Breitbandnetz GmbH & Co. KG, Husumer Straße 63 in 25821 Breklum.
Vermögensanlagen:
Gesplittete Einlagen in Form von Kommanditanteilen und partiarischen Nachrangdarlehen (Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt in der Fassung vom 12.07.2016 (veröffentlicht am 29.07.2016); Fortführungsverkaufsprospekt in der Fassung vom 29.01.2018 (veröffentlicht am 07.02.2018) einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 28.11.2018 und Nr. 2 vom 28.01.2019).
Die zu veröffentlichende Tatsache nach § 11a VermAnlG:
Auf der Gesellschafterversammlung am 15.05.2019 haben die Gesellschafter der Breitbandnetzgesellschaft eine Anpassung der Finanzierungstruktur beschlossen.
Aufgrund des geringer eingeworbenen Eigenkapitals gegenüber der derzeitig gültigen Mittelfristplanung der Breitbandnetzgesellschaft musste eine alternative Form der Finanzierung gefunden werden.
Durch eine temporäre Nutzung der bestehenden Kapitaldienstreserven wird die Breitbandnetzgesellschaft somit eine möglicherweise entstehende Liquiditätslücke überbrücken können.
Die entsprechenden Zustimmungen der finanzierenden Banken zur temporären Nutzung der Kapitaldienstreserve wurden bereits im Vorfeld der Gesellschafterversammlung erteilt.
Die schriftliche Fixierung in Form von Nachträgen zu den Darlehensverträgen steht noch aus. Die Breitbandnetzgesellschaft kann somit rund 1,4 Mio. € für Investitionen in den Glasfaserausbau nutzen, um die Erschließung in der Ausbauregion schnellstmöglich abzuschließen.
Darüber hinaus wird die Breitbandnetzgesellschaft eine Betriebsmittelkreditlinie i.H.v. 300 T€ zur Finanzierung des Umlaufvermögens einrichten.
Die Nutzung der bestehenden Kapitaldienstreserven und der Betriebsmittelkreditlinie führt dazu, dass die Emittentin zunächst die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegenüber den finanzierenden Banken erfüllen muss, bevor Auszahlungen an die Anleger erfolgen können.
Daher werden die Auszahlungen an die Anleger gegebenenfalls erst später erfolgen oder nicht in der prognostizierten Höhe. Wenn die Emittentin die Fremdmittel nicht/nicht rechtzeitig zurückzahlen kann, kann sie gezwungen sein, das Glasfasernetz oder Teile dessen zu veräußern, um die Ansprüche der Fremdkapitalgeber zu erfüllen.
Es kann seitens der Banken auch zur Verwertung der zur Kreditsicherheit bestellten Sicherheiten in Form eines zwangsweisen Verkaufs des Glasfasernetzes kommen.
Sollte der erzielte Verkaufserlös nicht zur Deckung der Darlehensforderung ausreichen, könnte dies zur Insolvenz der Emittentin und zu einem Totalverlust der Einlagen für den einzelnen Anleger führen.
Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.