Artikel

Blank Roast Kaffeeinvestment mit einem faden Beigeschmack

Investment

Investment | © CC0/pixabay.com

Erstaunlich das man solche Kapitalanlagenangebote auch heute noch auf Internetseiten von Unternehmen findet, denn eigentlich sind solche Investmentangebote nahezu alle von der deutschen Finanzaufsicht reguliert. Das völlig im Interesse der Anleger. Hier, bei dem Angebot der Blank Roast GmbH, kann es sich dann eigentlich nur um Investmentangebote handeln für die es dann Ausnahmen bei der BaFin gibt. Schaut man sich diese Angebote an, dann ist das dort allerdings nicht deutlich zu erkennen. Warum weist man nicht auf die Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelungen hin in dem Angebot unter www.kaffeeinvest.de ? Das ist aus meiner Sicht ganz klar ein öffentliches Angebot wo kein Anleger erkennen kann, das nur eine begrenzte Anzahl von Kunden, dieses Investment dann auch zeichnen darf. Stößt die BaFin auf solche Seiten gibt es dann meistens unangenehme Post und Nachfragen dazu.

Handelt es sich, wie wir vermuten um die Inanspruchnahme dieser Ausnahmereglungen, dann macht auch die Anzahl der angebotenen Investments Sinn. Damit kann man dann insgesamt, möglicherweise mehr „Anleger“ abholen die im Unternehmen Blank Roast investieren wollen. Vielleicht haben sich diese Investmentangebote aber auch längst überholt, nur dann sollte man das Angebot vom Netz nehmen. Wir halten von der Nutzung solcher Ausnahmereglungen überhaupt nichts. Für Unternehmen wie Blank Roast ist aus unserer Sicht das Thema Crowdfunding der wesentlich bessere Weg als solche zweifelhaften Angebote. Vielleicht denkt das Unternehmen ja einmal darüber nach den Weg über Crowdinvesting zu gehen.

Veröffentlichungsdatum: Donnerstag, 14.09.2017
Verantwortlicher Autor: Red. TB

Bild

Investment

Bildquelle: Investment

Werbung

Kategorien

Werbung