Jetzt ist es passiert und zwar schon nach kurzer Zeit. Das Unternehmen ist in Insolvenz. Zuständiger Insolvenzverwalter ist die Kanzlei Tiefenbacher aus Dresden. Eine gute und erfahrene Kanzlei in Sachen Kriminalinsolvenzen. Hier führt man bereits das Verfahren Lombardium, besser bekannt als Hamburger Pfandhausskandal, und das Verfahren Geno Wohnbau Genossenschaft eG mit großer Akribie.
Bedenken muss man auch, so Thomas Bremer von der Redaktion diebewertung.de aus Leipzig, dass das Verfahren selber in den Händen des Insolvenzgerichtes bleibt, der eingesetzte Insolvenzverwalter nur Dienstleister des Insolvenzgerichtes ist.
Nun aber kann endlich mal eine dritte unabhängige Person „Tabula Rasa“ machen und schauen, ob alle unsere Berichte sich dann auch bestätigen. Spannend sein, dürfte dann einmal die ungefähre Anzahl der geschädigten Investoren zu erfahren. Wir gehen hier von über 10.000 aus, resultierend aus unseren investigativen Recherchen, so Bremer weiter.
Möglicherweise wird der Insolvenzverwalter nun einen vorläufigen Gläubigerausschuss einrichten, in dem auch Anlegervertreter sitzen. Diese werden dann in dem genannten Verfahren die Interessen der Anleger vertreten.
Nun wird man Geduld haben müssen, denn der Insolvenzverwalter wird Wochen benötigen, um die vorhandenen Unterlagen zu sichten, ja sich ggf. dann bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft auch Unterlagen beschaffen müssen. Dann wird der Insolvenzverwalter die geschädigten Anleger auffordern, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Das sollte man da sicherlich am besten über einen Rechtsanwalt machen, um die angemeldete Forderung zur Insolvenztabelle auch anerkannt zu bekommen.
Der Insolvenzverwalter wird auch prüfen, ob es sich bei den Geschäften, die das Unternehmen gemacht hat, um ein Schneeballsystem gehandelt hat. Würde dies bei der Prüfung herauskommen, wäre der Insolvenzverwalter sogar verpflichtet, ausgezahlte Zinsen und zurückgezahlte Einlagen zurückzufordern. Auch das kennen wir aus dem Vorgang Lombardium. Nochmals, der Insolvenzverwalter muss das tun, will er nicht selbst in die Haftung kommen.
Es ist eine unschöne Situation, die nun an einem entscheidenden Punkt angekommen ist. Einem Punkt, wo nicht mehr spekuliert werden muss, sondern ab dem aufgeklärt wird. Damit wäre der wichtigste Schritt getan aus unserer Sicht.
Klären wird der Insolvenzverwalter dann auch das geschäftliche Verhältnis zu dem Unternehmen Ainova Just Fit GmbH. Auch hier könnten sich möglicherweise Ansprüche ergeben, die dann der Insolvenzmasse zu Gute kommen könnten.
Natürlich kann der nun gestellte Insolvenzantrag theoretisch noch vom Schuldner bezahlt werden, aber kommt dann die BaFin mit einer verfügung, oder weitere Anleger die einen ählichen Weg gehen, wiederholt sich der Vorgang Insolvenz.
Aus unserer Sicht ist es aber jetzt ir an der Zeit, eine starke Interessengemeinschaft zu bilden, um eine starke Position gegenüber dem Insolvenzverwalter zu haben. Sie werden irgendwann feststellen, wie recht ich mit diesem Rat hatte, so Thomas Bremer.
Wir haben diese Interessengemeinschaft gegründet für einen einmaligen Kostenbeitrag von 70 Euro, die aber nicht wir kassieren, sondern die dann bitte an den Tafel Leipzig e.V. überwiesen werden sollen. Dafür bekommen sie eine Spendenquittung. Die Spende ist steuerlich absetzbar, da es sich hier um einen gemeinnützigen Verein handelt.
https://interessengemeinschaft-bc-connect-gmbh.de/