Ja, denn das kann man so der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz des Unternehmens entnehmen. Schaut man sich diese Bilanz an, dann ist dort eben nicht nur ein Gewinn enthalten, sondern es gibt in einigen Punkten der Bilanz dann noch zu denken. Derzeit steht das Unternehmen wegen den Kosten und weiteren Punkten, innerhalb seiner Sparpläne, in der Kritik von Rechtsanwälten. In der von uns angesprochenen Bilanz (siehe unten) findet man auch nachfolgende Positionen:Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Risiken aus Rückforderungsansprüchen | 336.000,00 € |
Tantieme 2014-2015 | 50.400,00 € |
Kosten für Strafverfahren Italien | 50.000,00 € |
Aufbewahrungspflichten | 28.800,00 € |
Formkosten für Kleinmengen | 22.000,00 € |
Jahresabschlusskosten | 14.900,00 € |
Beschaffungskosten Edelmetalle | 1.913,00 € |
Aufsichtsratsvergütungen | 1.500,00 € |
505.513,00 € |
Möglich das nun durch das durch die Rechtsanwälte MJH aus München, die Position „Risiko aus Rückforderungsansprüchen“ dann deutlich größer werden könnte.Auch das ein Unternehmen einer solchen Branche dann wohl einem Strafverfahren ausgesetzt ist, ist dann eher ungewöhnlich und BEMERKENSWERT.
Auvesta Edelmetalle AG
Holzkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Aktivseite
31.12.2015 | 31.12.2014 | |
EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 270,00 | 67,00 |
II. Sachanlagen | 593.810,50 | 533.630,50 |
III. Finanzanlagen | 2.876.500,00 | 0,00 |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Vorräte | 350.999,15 | 432.999,92 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 322.290,57 | 412.613,56 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 3.282.955,56 | 4.301.454,16 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 4.898,80 | 0,00 |
SUMME AKTIVA | 7.431.724,58 | 5.680.765,14 |
Passivseite |
||
31.12.2015 | 31.12.2014 | |
EUR | EUR | |
A. Eigenkapital | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 50.000,00 | 50.000,00 |
II. Gewinnrücklagen | 5.000,00 | 5.000,00 |
III. Bilanzgewinn | 5.369.512,29 | 3.876.385,81 |
B. Rückstellungen | 535.524,63 | 476.386,87 |
C. Verbindlichkeiten | 1.471.687,66 | 1.272.992,46 |
SUMME PASSIVA | 7.431.724,58 | 5.680.765,14 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2015
Allgemeine Angaben
Nach im Berichtsjahr gültigen Größenmerkmalen des § 267 HGB sind 2 Merkmale (Umsatz und Bilanzsumme) im Jahresabschluss zum 31.12.2014 erstmalig überschritten. Bei Überschreiten der Größenmerkmale an 2 aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren würde die Gesellschaft als mittlere Kapitalgesellschaft einzustufen und gem. § 316 HGB prüfungspflichtig sein, was für das Berichtsjahr nach § 267 HGB „alter Fassung“ zuträfe.
Im Rahmen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden die Schwellenwerte zur Qualifizierung als „mittelgroße“ Kapitalgesellschaft angehoben, u.a. ist eine Bilanzsumme bis zu 5.999.999 EUR noch als „klein“ einzustufen. Nach dieser neuen Definition ist die Gesellschaft erstmals ab dem Bilanzstichtag zum 31.12.2015 als „mittelgroße“ Kapitalgesellschaft zu qualifizieren.
Gemäß Art. 75 Abs. 2 EGHGB dürfen die angehobenen Größenklassenmerkmale des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erstmals für nach dem 31.12.2013 beginnende Wirtschaftsjahre angewendet werden. Von diesem Wahlrecht macht die Gesellschaft Gebrauch, so dass sie für das vorliegende Wirtschaftsjahr noch als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen und gem. § 316 HGB nicht prüfungspflichtig ist.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.
Durch die Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Die Steuerbilanz entspricht der Handelsbilanz.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB n.F. nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Es waren aufgrund der Anwendung des „BilRUG“ gem. § 277 Abs. 1 HGB n.F. Anpassungen in der GuV-Gliederung notwendig, diese werden in einem separaten Gliederungspunkt erläutert.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr | davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | Vorjahr | davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | |
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | 322.290,57 | 0,00 | 412.613,56 | 0,00 |
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt € 50.000,00, eingeteilt in 50.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von 1,00 € je Aktie.
Das Grundkapital setzt sich wie folgt zusammen:
Auf den Inhaber lautende Stammaktien | 50.000,00 € |
Stück zu je | 1,00 € |
Auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht | 0,00 € |
Entnahmen aus der gesetzlichen Gewinnrücklage fanden im Berichtsjahr nicht statt.
Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von 2.459.095,19 € enthalten.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Risiken aus Rückforderungsansprüchen | 336.000,00 € |
Tantieme 2014-2015 | 50.400,00 € |
Kosten für Strafverfahren Italien | 50.000,00 € |
Aufbewahrungspflichten | 28.800,00 € |
Formkosten für Kleinmengen | 22.000,00 € |
Jahresabschlusskosten | 14.900,00 € |
Beschaffungskosten Edelmetalle | 1.913,00 € |
Aufsichtsratsvergütungen | 1.500,00 € |
505.513,00 € |
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Geschäftsjahr | davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | Vorjahr | davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | |
Verbindlichkeiten | 1.471.687,66 | 1.471.687,66 | 1.272.992,46 | 1.272.992,46 |
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Aufgrund der Anwendung des „BilRUG“ sind Anpassungen vorgenommen worden.
Es erfolgte gem. § 277 Abs. 1 HGB n.F. eine Umgliederung folgender Posten von „Sonstige betriebliche Erträge“ auf „Umsatzerlöse“:
Geschäftsjahr | Vorjahr | |
Erträge Depotgebühren | 360.844,24 | 222.573,94 |
Erträge Vermietung | 10.830,00 | 640,00 |
Die Summe der Umsatzerlöse des Vorjahres ist daher in vorliegendem Jahresabschluss gegenüber der im Jahresabschluss zum 31.12.2014 ausgewiesenen Summe um 223.213,94 EUR höher.
Sonstige Angaben
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Dr. Franz Hölzl, Kaufmann
Gewinnverwendung
Nachdem natürliche Personen Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind, wird vom Wahlrecht des § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Holzkirchen, den 28. Juni 2016
Dr. Franz Hölzl, Vorstand