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Aurimentum und die bange Frage so manches Goldkäufers „ist das Bonus Gold vorhanden?“

Natürlich bestimmt im Moment die Nachricht zum Unternehmen R&R Consulting GmbH, ausgelöst durch eine Veröffentlichung der BaFin vom gestrigen Tag. Nun muss das Unternehmen R&R Consulting GmbH mit der Handelsmarke Aurimentum handeln. Das Anleger sich nun vermehrt beim Vermittler bzw. beim Unternehmen selber melden werden, davon kann man ausgehen.

Zugesagt hatte das Unternehmen den Golderwerbern über das nun von der BaFin verbotene Geschäftsmodell, dass man eine Art „Treuebonus“ nach 2 Jahren bekommen würde und zwar in Höhe von 8% des Kaufpreises. Damit, so ein Vertriebsmitarbeiter, konnte man dann letztlich auch den erhöhten Goldpreis gegenüber dem Kunden argumentieren.

Zugesagt hatte das Unternehmen da wohl auch, dass man den Gegenwert des Goldbonus dann in Gold zurücklegen würde. Hat sich das Unternehmen korrekt daran gehalten, dann dürfte eine Rückabwicklung gegenüber dem Anleger nun relativ einfach sein, so der Vermittler weiter. Stellt sich dann aber möglicherweise heraus, dass dieses Bonusgold nicht in der erforderlichen Menge vorhanden ist, dann haben wir ein Problem.

Da hat der Vermittler, wie sagt man, genau ins Schwarze getroffen.

Die Geschäftsführer des Unternehmens, Fuchs und Scherm, werden sich nun sicherlich rechtlichen Rat einholen, was dann nun aus der BaFin-Verfügung für direkte Konsequenzen sind.

Möglich, dass die Anleger hier in den nächsten Wochen noch eine unliebsame Überraschung erleben könnten. Klären muss man dann aber auch einmal, was mit den nicht vorhandenen Bilanzen der letzten Jahre ist? Nicht, dass es hier möglicherweise nur deshalb nicht zu einer Veröffentlichung gekommen sein könnte, weil man gegenüber dem Wirtschaftsprüfer den erforderlichen Bestand an Bonus Gold nicht nachweisen konnte. Auch das wird man nun herausfinden können.

Zudem muss man ganz klar sagen, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, dass mit solch einer Meldung natürlich kein Geschäft mehr mit dem Vertrieb und dann in der Folge auch mit potentiellen Kunden gemacht werden kann. Damit dürfte dann auch die Frage nach der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit des Unternehmens gestellt werden.

Natürlich besteht für die Anleger in diesem Aurimentum-Geschäftsbereich nun die Gefahr, dass sie einen Teil ihres einbezahlten Kapitals verlieren können. Genau deshalb macht es natürlich durchaus Sinn, sich bereits jetzt rechtlichen Rat einzuholen. Ob man dann bereits jetzt gegenüber dem Unternehmen oder betroffenen Vermittlern rechtlich tätig werden muss, das ist eine Frage, die dann im Einzelfall zu klären und zu entscheiden wäre.

Ich gehe auch davon aus, dass der Vertrieb hier sicherlich „mitgeschädigt“ sein könnte, wenn die GF´s des Unternehmens nicht ehrlich waren, so Rechtsanwalt Reime.

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 31.07.2021
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: qimono (CC0), Pixabay

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