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Anlegerschutzkanzlei Witt aus Heidelberg – auch im Piccor AG Vorgang involviert

Natürlich beschäftigt der PICCOR AG Vorgang derzeit auch so manche Rechtsanwaltskanzlei, denn hier kann man sich ja gute Mandate von Anlegern holen. Wir reden hier immerhin von fast 2.700 Anlegern. Das ist schon ein großer Kuchen, von dem sich Rechtsanwälte dann natürlich, auch gerne ein Stück abschneiden wollen.

Witt Musterklage

Witt Musterklage| © CC0/pixabay.com

Völlig in Ordnung, wenn es dann eine fachliche Beratung gibt, die alle Aspekte einer möglichen Inanspruchnahme von möglichen haftungsrechtlich relevanten Personen, in den Vorgang mit einbezieht.

Die Anlegerschutzkanzlei Witt aus Heidelberg kennen wir seit Jahren, und wir halten die Kanzlei durchaus für eine seriöse Anlegerschutzkanzlei, keine „Haudrauf Kanzlei“, sondern eine Anlegerschutzkanzlei die nach Lösungen für ihre Mandanten sucht. Das sicherlich auch im aktuellen möglichen Piccor AG Skandal. Dazu hatten wir auch vor über eine Woche ein kurzes Telefongespräch mit Herrn Rechtsanwalt Witt geführt.

In diesem Gespräch ging es auch um einen Artikel den wir veröffentlicht hatten auf der Internetseite www.interessengemeinschaft-picam-piccor-anleger.. Hier hatte Rechtsanwalt Witt eine Beanstandung vorzubringen die wir dann auch gelöscht haben. Nichts Bedeutendes aus unserer Sicht, aber es war Herrn Rechtsanwalt Witt wichtig.

Wir hatten in der Redaktion den Hinweis bekommen, das sich wohl ein „großer Vermittler aus dem Umfeld der PICCOR AG“ an Rechtsanwalt Witt gewendete hatte und wohl seinen Anlegern, so zumindest unsere Information, empfohlen hatte Rechtsanwalt Witt aus Heidelberg ein „begrenztes Mandat“ zu erteilen.

Ein Vorgang den wir in der Redaktion dann aber auch kritisch sehen. Kritisch dann, wenn mit der möglichen Zuführung von Mandanten dann auch ein „Schutz“ für den Vermittler verbunden sein könnte.

Diesen Schutz darf es nicht geben, denn jeder Rechtsanwalt der einen Mandanten in solch einem Vorgang vertritt, sollte (muss) seinen Mandanten dann sicherlich auch darauf hinweisen, das er den bei ihm durchgeführten Beratungsprozess einmal gemeinsam mit ihm analysieren soll, denn auch da könnte dann ein Haftungsanspruch von Seiten der Anleger  durchaus vorhanden sein.

Gerade im Fall der Piccor AG muss diese Frage natürlich immer gestellt werden, denn das Unternehmen hat keine Erlaubnis für seine Tätigkeit vorliegen, so zumindest die schriftliche Mitteilung an unsere Redaktion , der von uns angefragten Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde. Im Gegenteil, diese verweist ausdrücklich auf den Eintrag des Unternehmens in der Warnliste der Schweizer Finanzmarktaufsicht aus dem Jahre 2017.

Rechtsanwalt Witt ist sicherlich in diesem Vorgang sicherlich ein guter Rechtsanwalt für seine Mandanten, denn wir sind sicher, dass es Rechtsanwalt Witt nicht um den Schutz des Mandats zuführenden Vermittler geht, sondern darum den Schaden für den Anleger so gering als möglich zu halten, auch wenn man dafür dann den Vermittler in Haftung nehmen muss der einem Mandanten zugeführt hat.

Natürlich gibt es den einen oder anderen weiteren Ansatz den die Kanzlei Witt, Rechtsanwalt Witt, in diesem Vorgang sieht um erfolgreich für seine Mandanten zu sein. Prima, aber man muss eben alle seriösen und zielführenden Optionen in diesem Vorgang prüfen und Erörtern mit den Anlegern.

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 03.02.2018
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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