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Anlegerschutz-der umkämpfte Markt bei Rechtsanwälten

Anlegerschutz

Anlegerschutz | © CC0/pixabay.com

Ja das ist so, gerade jetzt aktuell im Zusammenhang mit den Insolvenzen rund um das Unternehmen P&R Container, ist der Kampf um Anleger-Mandate in einer Art entfacht, die man so aus dem Internet nicht kannte. Klar, es sind über 50.000 Mandate zu vergeben, wenn jeder Anleger dann auch einen Rechtsanwalt mandatieren würde in seinem Fall.Natürlich, so Thomas Bremer von diebwertung.de aus Leipzig, erreichten uns dazu in den letzten 14 Tagen viele Anfragen in der Redaktion, denn viele Anleger wollten wissen „welchen Anwalt man dann nun nehmen könnte?“. Darauf eine Antwort zu geben ist für uns nicht einfach, denn eine Garantie das der Anwalt dann auch für einen Mandanten erfolgreich sein wird, die gibt es eben dann doch nicht.

In unseren Gesprächen ging es aber auch um einen Verein der im Internet wirbt  Der Verein „Anlegerschutzanwalt.V“. Besucher der Webseite hatten wohl den „irrigen Eindruck“ das dieser Verein etwas mit den Verbraucherzentralen zu tun hat, denn auf der Unterseote des Internetauftritts „Über uns“befindet sich dann doch ein merk-würdiger Eintrag, der eine solche Vermutung auf User Seite sicherlich verständlich macht.

Hier heißt es:

Der Anlegerschutzanwälte e.V. ist ein Zusammenschluss von mittelständischen Anwaltskanzleien, der den Verbraucherzentralen nahe steht und sich der Stärkung der Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern verschrieben hat. Sein Ziel ist es, Kompetenz und Wissen überregional zu bündeln und dadurch zugunsten der Bankkunden und Kapitalanleger eine Waffengleichheit gegenüber Banken und Finanzberatern herzustellen.

Zitat Ende

Nun haben wir den Bundesverband der Verbraucherzentralen einmal angefragt „ob er dann mit dem Verein etwas zu tun hat?“. Die Verbraucherzentrale Bundesverband will den Vorgang nur prüfen, und möglicherweise dann ggf. entsprechend Handeln.

Wir kennen den Verbraucherzentralen Bundesverband seit Jahren, das er dann damit einverstanden ist auf solch einer Seite „als quasi Referenz“ benannt zu werden, das können wir uns dann nicht vorstellen. Natürlich könnten die Rechtsanwälte auf der Seite davon einen Vorteil haben, denn der Name der Verbraucherzentralen ist nun mal ein „Qualitäts-Merkmal“ für Verbraucher.

Mal sehen, wie lange dieser hinweis dann auf der Internetseite des Vereins noch aktiv und in der jetzigen Form aktuell ist. Auch die dort auf der Internetseite befindlichen empfohlenen Rechtsanwälte sollten dann einmal hinterfragen, ob udn warum Sie mit diesme Hinweis dann einverstanden sind. Wir werden den Anlegerschutzanwälte auf der Seite einmal eine Presseanfrage mit der Bitte um Stellungnahme übersenden.

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 31.03.2018
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: Anlegerschutz

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