Noch überdeckt der aktuelle Wahlkampf in Sachsen die Aufarbeitung der Entscheidung des sächsischen Wahlprüfungsausschusses, die dann vom Landesverfassungsgericht in Sachsen einkassiert wurde.
Unter dem Vorsitz der Präsidentin des statistischen Landesamtes Sachsen, und Vorsitzenden des sächsischen Wahlprüfungs-ausschusses, hatte dieser der AfD Sachsen die Zulassung der Landtagskandidatenliste verweigert.
Gegen diese Entscheidung hatte die AfD Sachsen dann vor dem Landesverfassungsgericht des Freistaates Sachsen geklagt, und zum Teil dann auch Recht bekommen.
Die Sachsen AfD darf nun mit einer Liste von 20 Kandidaten zur Landtagswahl am 1. September 2019 antreten. Liest man das Urteil des sächsischen Landesverfassungsgerichtes, dann ist das eine schallende Ohrfeige, vor allem für Carolin Schreck.
Hier kann man dann möglicherweise auch zu der Einschätzung kommen, dass es sich bei der Entscheidung gegen die AfD um Rechtsbeugung handeln könnte.
Dies wiederum wird die Justiz nun aufklären müssen, denn die AfD Sachsen hat angekündigt, Strafanzeige zu erstatten; das gegen Frau Carolin Schreck, weitere Mitglieder des sächsischen Wahlprüfungsausschusses und auch gegen Mitarbeiter des sächsischen Staatsministerium des Innern.
Die politische Aufarbeitung wird dann dem neu gewählten Landtag vorbehalten bleiben.
Nun gibt es aber belastbare Informationen, dass Carolin Schreck von Seiten des Innenministeriums gewarnt worden sein soll, diese Entscheidung gegen die AfD so zu treffen. Nun fragt man sich natürlich, warum Frau Schreck dann die Entscheidung trotzdem so getroffen haben könnte?
Wir hatten ja in einem Artikel, so Thomas Bremer von www.diebewertung.de aus Leipzig, bereits in einem anderen Artikel die Vermutung ausgesprochen, dass diese Entscheidung möglicherweise eben nicht ohne Rücksprache mit der sächsischen Staatsregierung getroffen wurde.
Sollten sich die Hinweise auf die Warnung des sächsischen Staatsministerium des Innern so weiter verdichten, wird Carolin Schreck in ihrem Amt wohl nicht mehr zu halten sein.
Es dürften insgesamt spannende Zeiten werden nach dem ersten September 2019, dem Abend der Landtagswahl in Sachsen.