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ADCADA: Wieder einmal hatten wir mit unserer Kritik recht

Wir hassen es eigentlich, Recht zu haben, denn natürlich sind mit solche BaFin-Veröffentlichungen auch immer mit drohenden und möglichen Verlusten für Anleger verbunden. Das könnte dann möglicherweise auch hier im Fall ADCADA so sein.

Man hat uns, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, vorgeworfen, wir würden ADCADA hassen, nein davon sind wir weit weg, aber wir wissen ganz deutlich, was im Finanzmarkt funktionieren kann und was nicht. Genau deshalb bleiben wir an solchen Unternehmen dann auch konsequent dran. Bei ADCADA nun fast 3 Jahre.

Nun also die Verfügung der BaFin vom heutigen Tage. Wir sagen dann „endlich“, auch wenn es für den einen oder anderen Anleger nun „schmerzhaft“ werden könnte.

Gesprochen dazu haben wir auch mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Jens Reime hatte sich über die letzten Jahre das Geschäftsmodell der ADCADA immer wieder kritisch angeschaut, denn wir wollen solche Berichte auch immer juristisch sauber recherchiert haben. Dafür haben wir Experten wie Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.

Dessen Rat: Anleger sollten sich so schnell wie möglich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialissierten Rechtsanwalt wenden, um den eigenen möglichen Totalausfall des investierten Kapitals noch zu vermeiden.

Adcada GmbH, Bentwisch: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der Adcada GmbH, Bentwisch, mit Bescheid vom 9. März 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Das Unternehmen nahm auf der Grundlage von „Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld“ Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

UPDATE:

Herr Rechtsanwalt Thomas Arndt hat für die Adcada zu dem Geschehen bereits gesondert Stellung genommen. Den Kommentar finden sie unmittelbar unter der folgenden Veröffentlichung: https://www.diebewertung.de/adcada-unternehmensgruppe-quo-vadis-einstellungs-und-abwicklungsverfuegung-der-bafin-zur-adcada-gmbh/#comment-96618

Veröffentlichungsdatum: Donnerstag, 16.04.2020
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: thommas68 (CC0), Pixabay

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