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ADCADA vertreten durch Benjamin Kühn und D. F. erhält „einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hamburg“ übermittelt

Justicia

Justicia | © CC0/pixabay.com

Ganz klare eine einstweilige Verfügung gegegn das Unternehmen ADCADA GmbH ist noch kein endgültiges Urteil, das wird dann sicherlich erst in einem Hauptsacheverfahren gesprochen werden. Da es sich aber um nachweisbare falsche Behauptungen des Unternehmens ADCADA aus 18182 Bentwisch, gehandelt hat, gehen wir davon aus, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, das wir auch im Hauptverfahren dann Recht bekommen werden. Worum geht es?

Seit geraumer Zeit berichten wir über das Unternehmen ADCADA aus 18182 Bentwisch. Ein Unternehmen das unsere Aufmerksamkeit erregt hatte, weil uns User auf die Kapitalanlagewerbung des Unternehmens, aufmerksam gemacht hatten, aber auch auf die ungewöhnliche Verbreitung der Werbung dafür.

Jeder der unsere Internetportale kennt weiß, das wir allen Kapitalanlagen zunächst einmal kritisch gegenüberstehen. Das auch um den möglichen Investor der eine solche Kapitalanlage zeichnen will, auf die Risiken so mancher Kapitalanlagen dann noch einmal ausdrücklich hinzuweisen. Zeichnet er die Kapitalanlage trotzdem, dann ist das völlig in Ordnung. Er kann aber dann hinterher nicht sagen „habe ich nicht gewusst“.

Es sollte also eigentlich auch im Interesse seriöser Unternehmen sein, dass es solche zusätzlichen Warnhinweise gibt. Viele Unternehmen die wir kennen, haben damit dann auch kein Problem, weil sie dann korrekter und üblicherweise in ihren eigenen Unterlagen darauf auch nochmals selber einen Hinweis geben. Es geht um das „berühmte“ Totalverlustrisiko bei so manchem Investment.

Das sehen wir auch bei dem Investmentangebot der ADCADA GmbH aus 18182 Bentwisch, haben dazu dann auch unsere Berichte verfasst wie zu hunderten anderen Investmentangeboten auch. Offensichtlich konnte das Unternehmen ADCADA GmbH damit aber nicht so richtig umgehen, wusste dann möglicherweise auch keine Antwort darauf, die das ADCADA Investment dann hätte besser dastehen lassen. Möglicherweise haben unsere Artikel dem Vertrieb der Kapitalanlage aber auch geschadet.

Jeder der uns kennt weiß, dass es bei uns in der Redaktion immer ein offenes Ohr und Zeit für ein konstruktives Gespräch gibt. Viele gehen diesen konstruktiven Weg dann auch, und natürlich revidieren wir einen Artikel dann auch mal, wenn wir zusätzlich Informationen erhalten die dann das Unternehmen in einem anderen Licht dastehen lassen.

Nun ist das Unternehmen ADCADA, warum auch immer, diesen seriösen Weg nicht gegangen, sondern ist den Weg der Verbreitung „unwahrer Tatsachenbehauptungen“ gegangen. Muss man dann auch akzeptieren, sich aber nicht gefallen lassen. Bis zu einem bestimmten Punkt muss man mit solchen Dingen dann sicherlich auch leben, aber irgendwo ist dann mal ein Punkt erreicht, wo man dann auch mal sagt bis hier hin und nicht weiter.

Dieser Punkt war nun für uns erreicht. Nun gehen wir mit dem Unternehmen, und den genannten Herrn, den Weg der gerichtlichen Klärung, was ja dann manchmal auch nicht der schlechteste Weg ist.

Merkwürig ist allerdings nun die Reaktion die wir auf das vorläufige Urteil des Landgerichtes Hamburg gegen das Unternehmen ADCADA bekommen haben, als der von uns beauftragte Rechtsanwalt dem Unternehmen das Urteil zugestellt hat. In einer der Redaktion von diebewertung.de vorliegenden Mail an unseren Rechtsanwalt, befindet sich ein Passus den man durchaus als Drohung ansehen kann.

Den Vorgang werden wir nun der zuständigen Staatsanwaltschaft in Rostock zur Kenntnis bringen, mit der Bitte diesem Vorgang dann nachzugehen.

Wir sind aber nach wie vor der Meinung, das das vom Unternehmen ADCADA angebotene Investment möglicherweise einer Genehmigung  einer Aufsichtsbehörde bedarf, insofern haben wir den Vorgang nun auch den Aufsichtsbehörden zur Prüfung vorgelegt.

In so manchem Artikel bezieht sich das Unternehmen darauf „über Crowdunding“ Kapital generieren zu wollen. Sicherlich für ein junges Unternehmen ein interessanter Ansatz, aber auch hier gibt es klare gesetzliche Regelungen die dann einzuhalten sind. Zumindest dann, wenn man mehr als 100.000 Euro über diesen Weg generiert.

Verwundert waren wir auch darüber, dass es bis vor kurzer Zeit noch eine kompletten Geschäftsbericht des Unternehmens auf deren Seite gab. Heute findet man da eigentlich nur einen ins Nirvana des Unternehmensregister weiterleitenden Link.

Im öffentlich frei und kostenlos zugänglichen Bereich findet man dann eben auch derzeit keine Bilanz des Unternehmens. Um hier sich eine Bilanz ansehen zu können muss man sich beim Unternehmensregister registrieren mit Kontodaten usw. um dann eine „Kurzbilanz“ im Bezahlbereich abrufen zu können.

Aus unserer Sicht natürlich eine deutliche Verschlechterung gegenüber der vorherigen Situation. Da war es ganz einfach sich einmal die Zahlen des Unternehmens anzuschauen. In dieser Bilanz waren auch die Anzahl der Anleger aufgelistet, bis zum 28. Februar 2017, die dem Unternehmen Kapital zur Verfügung gestellt hatten.

Hier heißt es: Zitat aus dem Geschäftsbericht:

Die Gesellschaft hat im Wirtschaftsjahr 29 Verträge über stille Beteiligungen abgeschlossen. Die stillen Beteiligungen sind als Fremdkapital zu behandeln, da die Voraussetzungen zum Ausweis als Eigenkapital nicht vorliegen. Die Gesellschafter sind nur am Erfolg der Gesellschaft beteiligt und nicht am Verlust und es wurde keine Nachrangabrede getroffen.

Die Gesellschafter sind auch nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Die Verträge wurden im März 2017 alle von Seiten der Gesellschaft gekündigt und den Gesellschaftern eine Umwandlung in nachrangige Darlehen angeboten.

Bis auf zwei Gesellschafter, mit einer Beteiligungssumme von je 10.000,00 € wurde das Angebot angenommen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes haben weitere Anleger Inhaberteilschuldverschreibungen, Anleihen und nachrangige Darlehen gezeichnet. Zitat Ende

Alle diese hier angebotenen Investment haben natürlich genau das was wir immer beschrieben haben „Das Risiko eines Totalverlustes für jeden Anleger“. Jeder seriöse Geldeinsammler wird seine Anleger genau darauf dann sogar „schriftlich“ in einem Vertrag hinweisen.

Schaut man sich den Jahresüberschuss an, der in diesem Geschäftsbericht ausgewiesen ist, dann ist auch das sicherlich stark steigerungsfähig. Ausweislich des der Redaktion vorliegenden Geschäftsberichtes wurde ein Jahres Überschuss in Höhe von 47.470,47 Euro erzielt.

Was man dem Geschäftsbericht dann auch entnehmen kann ist, das die Verbindlichkeiten gegenüber dem Jahr 2016 auf nahezu das 5-fache angestiegen sind. Von 172.615 Euro im Jahre 2016 auf 839.563 Euro im Jahre 2017. Die Angaben befinden sich im Geschäftsbericht unter Punkt 3.1 Vermögenslage.

Wir raten jedem Anleger zunächst einmal sich den leider jetzt nicht mehr downloadbaren Geschäfstbericht des Unternehmens aushändigen zu lassen und selber in Augenschein zu nehmen.

 

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 10.03.2018
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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