So langsam haben wir das Gefühl, dass das Unternehmen ADCADA einen neuen Rekord an Warnmeldungen in 4 Wochen aufstellen will, denn nachdem am Mittwoch dieser Woche die BaFin und die Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein gewarnt hatten, nun der nächste Paukenschlag.
ADCADA Investments AG PCC
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- Investorenwarnung
Die FMA kann gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass die
ADCADA Investments AG PCC
Industriering 40
9491 Rugell
Liechtenstein
Registernummer: FL-000.2.600.340-0
Web: https://adcada.healthcare/ (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
E-Mail: investor-relations@adcada.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ nicht nachgekommen ist.
Jetzt steht nur noch die Warnmeldung der Schweizer Finanzmarktaufsicht aus, aber auch die könnte dann möglicherweise nur noch eine Frage der Zeit sein.
ADCADA hat genau das Problem was wir immer geschrieben haben, und wovor wir gewarnt haben. Wenn man Ausnahmen gesetzlicher Vorschriften nutzt, dann muss man gewaltig aufpassen, denn der Weg bis zu einem Vertsoß gegen aufsichstrechtliche Bestimmungen, ist dann nicht sehr weit.
ADCADA bekommt das derzeit mit voller Wucht zu spüren, und mit Verlaub da kann man auch kein Mitleid haben. Das hat man sich im Hause ADCADA alles selber zuzuschreiben. Welche wirtschfatlichen Folgen diese gesamten Warnmeldungen nun haben werden, wird sich in den nächsten Tagen herausstellen. Möglich das das Unternehmen das nun nicht mehr überstehen kann.
Update:
Die Warnmeldung wurde mittlerweile gelöscht