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adcada GmbH Insolvenz: Vorläufiger Gläugigerausschuss Buchalik-Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft nicht die richtigen Vertreter?

Wer uns kennt, der weiß, dass wir mit unserer Meinung nicht hinter dem Berg halten, sondern unsere Meinung offen sagen, aber natürlich auch eine Begründung dafür geben.

Natürlich kennen wir die Rechtsanwaltskanzlei Buchalik-Brömmekamp aus Düsseldorf mit Rechtsanwalt Sascha Borowski. Jener Sascha Borowski, der nun im vorläufigen Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren der adcada GmbH einen Sitz gefunden hat. Vorgeschlagen vom Insolvenzverwalter und bestimmt vom Insolvenzgericht Rostock, unseren Recherchen nach vom zuständigen Insolvenzrichter, Herrn Richter.

Sascha Borowski hat eine Fachanwaltsausbildung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wichtig um in einem solchen Verfahren dann Anleger auch richtig beraten zu können.

In Sachen adcada GmbH fehlt Sascha Borowski aber viel Detailwissen, denn adcada ist nicht einfach so eine Insolvenz, sondern möglicherweise eine „Kriminalinsolvenz“, wenn man die Entstehung des Unternehmens adcada und deren Handeln in den letzten Jahren genau anschaut. Das ist für uns aber wichtig, dass sich ein Anwalt nicht nur mit der Materie auskennt, sondern auch mit dem konkreten Sachverhalt. Ansonsten kann der Rechtsanwalt aus unserer Sicht nicht ordentlich beraten.

Dass Sascha Borowski hier dann genau damit auch Probleme hat, konnte man auch an einem von Sascha Borowski veröffentlichten Fachbeitrag zu dem Thema adcada GmbH aus anwalt.de erkennen. Sascha Borowski hatte hier sogar 2 Verfahren in der Darstellung im Artikel durcheinander gewurfen. Die Verfahren Wirecard und den Vorgang adcada.

Zudem hat die Kanzlei Buchalik-Brömmekamp unserer Kenntnis nach sehr wenig Mandate in Sachen adcada GmbH. Das sollte auch so bleiben, denn in den vorläufigen Gläubigerausschuss gehören die Rechtsanwälte, die sich mit dem gesamten Vorgang adcada wirklich auskennen, und die nachweislich wohl eine größere Anzahl von Mandaten haben.

Die fanden hier jedoch keine Berücksichtigung, möglicherweise auch deshalb, weil der vorläufige Insolvenzverwalter den Vorgang an sich noch als normale Insolvenz behandelt, die es aus unserer Sicht nicht ist.

Möglich, dass das Insolvenzgericht hier auch den Vorgang komplett unterschätzt haben könnte. Der zuständige Richter am Rostocker Amtsgericht hat wohl auch nur eine „halbe Stelle“, was das dann auch erklären könnte. Für die Anleger allerdings keine gute Entscheidung aus unserer Sicht.

Wir, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, hatten dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter Tobias Schulze vom Unternehmen ECOVIS Bentwisch, auch einen Rechtsanwalt vorgeschlagen. Einen, der selber Gläubiger des Unternehmens ist und die gesamte Geschichte adcada kennt.

Eine Antwort haben wir nicht bekommen. Wir haben dem Insolvenzgericht aber deutlich gemacht, dass, sollte dadurch nun ein Schaden für die Anleger entstehen, wir dann auch den Anlegern raten, gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern vorzugehen. Ein Insolvenzverwalter und ein Insolvenzgericht, dass das angebotene Detailwissen nicht annimmt, handelt aus unserer Sicht zumindest fahrlässig. Geht gar nicht. Die Anleger haben das Recht auf bestens mögliche Handlungen aller Beteiligten.

 

Veröffentlichungsdatum: Sonntag, 25.10.2020
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: JillWellington (CC0), Pixabay

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