Da sind wir aber doch sehr erstaunt über die Rechtfertigungsversuche, die das Unternehmen ADCADA aus Bentwisch bei Rostock derzeit im Internet unternimmt.
Dabei müssen wir dann immer an das alte deutsche Sprichwort: „Wer sich verteidigt, klagt sich an.“ denken. Das gilt auch hier, denn mal ganz ehrlich sehr geehrter Benjamin Kühn, Tatsache ist doch, wenn sie korrekt gehandelt hätten, wäre doch diese BaFin-Verfügung erst gar nicht erlassen worden. Der Fehler liegt hier doch ganz klar bei Ihnen, nicht bei der BaFin.
Jeder der mit Anlegergeldern arbeitet, sehr geehrter Herr Benjamin Kühn, sollte alles was er den Anlegern zur Absicherung ihres einbezahlten Kapitals verspricht, dann auch zeitnah einhalten. Was mir nicht in den Kopf will, ist aber etwas Anderes. Die BaFin ist sicherlich nicht der Unternehmenszerstörer, dem man die gelbe Karte zeigen muss, sondern ist aus meiner Erfahrung immer bestrebt, solche Vorgänge geräuschlos abzuwickeln.
Es wäre doch sehr einfach gewesen für das Unternehmen ADCADA, die nicht erfolgten zeitnahen Eintragungen kurzfristig nachzuholen. So etwas kann man doch in ein paar Tagen abwickeln und es hätte keinen Grund mehr gegeben diese Verfügung zu erlassen. Alles wäre doch „Friede Freude Eierkuchen“ gewesen. Offenbar ging das aber dann möglicherweise nicht, so dass es eben genau deshalb zur Verfügung der BaFin kam.
Das nun als „kleinen Fehler“ darzustellen, ist dann schon aus Marketingsicht verständlich, aus einer seriösen Sicht des Betrachters aber eher als nicht sonderlich seriös anzusehen. Mit diesem öffentlichen Vorgehen gegen die Bafin, beim Vorliegen eines Eigenverschuldens, werden sie sich sicherlich weder bei der BaFin noch bei anderen Aufsichtsbehörden Freunde gemacht haben.
Ich kann mir nun durchaus vorstellen, dass man sich bei der BaFin, aber auch bei anderen Aufsichtsbehörden, die Finanzprodukte der ADCADA genauer anschauen wird. Mit anderen Worten, sie haben sich selber nun in den Focus der Aufsichtsbehörde gesetzt.
Ob das dann klug war, wird man in der Zukunft sehen. Möglich aber auch, dass Anleger zukünftig dann sehr große Vorsicht walten lassen, wenn sie ein Investmentangebot des Unternehmens ADCADA auf den Tisch bekommen. Ich an ihrer Stelle würde den Fehler gemäß den Auflagen der BaFin nun Folge leisten und damit beseitigen. Darüber würde ich dann berichten mit der Schlagzeile „ADCADA erfüllt Forderung der BaFin und entschuldigt sich bei den Anlegern“. Das wäre mal eine berichtenswerte Schlagzeile.