Die Adcada Unternehmensgruppe kommt nicht zu Ruhe, schon wieder eine offizielle Intervention der Aufsicht, vor Ort geht es wohl Schlag auf Schlag – Polizei, Staatsanwaltschaft durchsuchten die Räume, die Aufsicht verbot eine Anlage und jetzt das:
Prospekte – gesetzlich vorgeschrieben
So schreibt die Aufsichtsbehörde – „Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.“
Prospekte dienen der Waffengleichheit. Der Investor kann sich ansonsten kaum ein Bild über seine Kapitalanlage machen.
Prospekte sind teuer und nervig
Fehlende oder falsche Prospekte führen zur möglichen persönlichen Haftung von Hinterleuten, Strafen wegen unerlaubter Geschäfte, Rückabwicklungsansprüchen von Investoren und Warnhinweisen der Aufsicht und Untersagungsverfügungen und Rückabwicklungsverfügungen der Aufsicht. Der Gesetzgeber hat immer weiteren Geldanlagen Prospektpflichten zugeordnet. Die Erstellung ist aber teuer und aufwendig, so dass die Möglichkeit gesucht wird prospektfrei tätig zu werden.
Prospektfreie Geldanlagen sind rar und schwierig zu gestalten
Experten wie Dr. Werner aus Göttingen (Finanzieren ohne Bank) weisen in ihren Veröffentlichungen immer wieder darauf hin, dass die Bereichsausnahmen des Vermögensanlagegesetzes und der Wertpapierrechts streng einzuhalten sind. Wer öffentliche Angebote falsch oder in zu großer Stückzahl anbietet, bekommt Ärger mit der Aufsicht….