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Abwicklungsanordnung: Finvest Capital GmbH, Düsseldorf

Genau das ordnet die BaFin gegenüber dem Unternehmen am heutigen Tage an. Eine unschöne Situation, die Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen seit Jahrzehnten und unzähligen ähnlichen Fällen kennt.

Fälle, die alle eines dann in der Folge gemeinsam hatten, so Rechtsanwalt Reime, die Anleger verlieren ihr Geld. Kaum ein Unternehmen ist zum Zeitpunkt der BaFin Anordnung überhaupt in der Lage, dieser Aufforderung dann auch Folge leisten zu können, denn oft ist das Geld investiert oder aber schon so ausgegeben, dass man es nicht zurückbekommen kann.

Nun ist guter Rat nicht unbedingt teuer, auch wenn ein altes Sprichwort das besagt. Im Gegenteil, so Rechtsanwalt Reime aus Bautzen, wir schauen uns jeden Einzelfall genau an und schauen, ob man da auf einfachem Weg etwas machen kann. Manchmal ist dies möglich, aber manchmal ist es zum Zeitpunkt, wo die BaFin ihre Warnung herausgibt, dann schon zu spät.

Doch, so Reime, investierte Anleger sollten nicht am falschen Ende sparen, denn so lange es eine reale Chance gibt, sein Geld wenn auch nur zum Teil zurück zu bekommen, sollte man das sicherlich auch nutzen.

Das gilt eben auch für das Unternehmen in der heutigen BaFin-Meldung:

Die BaFin hat der Finvest Capital GmbH mit Bescheid vom 17. September 2021 aufgegeben, dass ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die Finvest Capital GmbH hat auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichten die Finvest Capital GmbH, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Veröffentlichungsdatum: Montag, 11.10.2021
Verantwortlicher Autor: Red. TB

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Bildquelle: angelolucas (CC0), Pixabay

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