Wer kennt sie nicht die Geschichte vom „tapferen Schneiderlein“. Nun, nicht ganz so tapfer waren sicherlich die jetzt im „Piccor AG“ beschuldigten Personen, wobei so dreist zu sein und einen solch großen möglichen Betrugsplan überhaupt zu fassen hat dann schon wieder ein bisschen Tapferkeit in sich.
Lange scheint dieser Plan funktioniert zu haben, denn das Unternehmen Piccor AG in Baar im schweizerischen Kanton Zug existiert ja bereits seit dem Jahre 2005 als Aktiengesellschaft. Geht man dem Durchungsbeschluss des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten nach, dann soll die Sauerei erst im Jahre 2009 begonnen haben.
Bis dahin könnte möglicherweise alles korrekt zugegangen sein im Unternehmen Piccor AG. Einer der wichtigen Partner in der Zeit 2005 bis 2009 könnte dann das Unternehmen Frequenta Beteiligungs AG aus Berlin gewesen sein. Zumindest wird uns das von Vertriebsmitarbeitern so berichtet.
Das Unternehmen Frequenta Beteiligungs AG hatte sich im Jahre ein Prospekt für das Einsammeln von Genussrechtskapital von der BaFin gestatten lassen und dann wohl begonnen bei Kleinanalegern Kapital einzusammeln um die im BaFin gestatteten Prospekt dokumentierten Ziele auch zu erreichen.
In dem uns in der Redaktion vorliegenden Emissionsprospekt heißt es dazu:
Die jeweils liquiden Mittel werden überwiegend über eine extern beauftragte professionelle und aktive Schweizer Vermögensverwaltung (VV) angelegt. Die VV arbeitet ausschließlich nach dem Erfolgsprinzip: Erst ab einer Nettorendite von 15 % p.a wird ein Erfolgshonorar in Rechnung gestellt.
Die Ertragshistorie der VV ergab in den letzten 10 Jahren Ergebnisse, die ausnahmslos deutlich über diesem Wert lagen.
Mit der aufgezeigten 3 teiligen Anlage- / Investitionsstrategie erwarten wir, nach Abzug aller Kosten, Ertragsergebnisse von ca. 12-15% vor Bedienung der Grunddividende. Vorgesehen ist eine Grunddividende von 8% p.a.des jeweiligen Nennbetrages.
Darüber hinaus sind die Genussrechte zusätzlich quotal mit 30% des auszuschüttenden Jahresergebnisses (Jahresüberschuss) der FB AG beteiligt (Übergewinnbeteiligung).
Mit dem Genussrechtkapital der FB AG haben Sie auch mit geringen, monatlichen Kapitaleinsatz (ab 50,-Euro mtl.) die Möglichkeit Renditen zu erzielen, die bisher nur den „Großanlegern“ offen standen. Nach Studium der Unterlagen würden wir uns freuen, auch Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Unterschrieben ist das Prospekt vom damaligen Vorstand der Gesellschaft Ingo P. aus Marwitz in Brandenburg. Jenem Ingo P. den wir in der Kritik hatten wegen seiner „Feuerwehrwerbung“ auf der Seite der Frequenta Beteiligungs AG und auf weiteren Seiten.
Auf der Seite der Frequenta Beteiligungs AG ist die Werbung mittlerweile gelöscht worden. Gut so! Auf solchen Seiten mit dem guten Namen der Feuerwehr zu werben gehört sich nicht.
Nun könnte es in der Tat so sein, das auch die Anleger von Ingo P., einen finanziellen Schaden davon tragen könnten. Einen finanziellen Schaden der derzeit noch nicht überschaubar ist.
Kommen wir zurück auf die 7 Beschuldigten die dort im Durchsuchungsbeschluss namentlich benannt sind. Eine illustre Gesellschaft die sich da zu einem möglichen Betrug an Anlegern zusammengefunden haben könnte, wenn die nun folgenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin und des LKA Berlin das dann so bestätigen.
Ein honoriger Wirtschaftsprüfer aus Berlin, ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Mecklenburg Vorpommern, ein Treuhänder aus der Schweiz, ein honoriger Banker und Finanzchef einer Fondsgesellschaft usw. Eine Truppe die das aus unserer Sicht doch dann wirtschaftlich gar nicht nötig gehabt haben sollte. Gedl genug für den eigenen Lebensunterhalt sollte man doch verdient gehabt haben.
Auch der Treuhänder aus Baar im schweizerischen Kanton Zug hat eigentlich so viele Mandate das sein Geschäft als Treuhänder doch gut laufen sollte, zumindest ergibt das unsere Recherche im Schweizerischen Unternehmensregister.
Wie dann bitte ein Rechtsanwalt und Strafrechtler in solch eine krumme Sache hineingeraten kann ist dann für uns gar nicht mehr nachvollziehbar. Gerade er sollte sich doch über die Konsequenzen solchen Handelns dann aus strafrechtlicher Sicht bewusst gewesen sein, wenn sich seine Beteiligung dann so bei den Ermittlungen bestätigt.
Was den Vertrieb angeht, da haben wir dann so unsere eigene Meinung. Vertrieb in herausgehobenen Positionen hat dann schon mal ein irres Geld kostendes Geltungsbedürfnis. Stimmen die Aussagen von Vertrieblern das einer der führenden und jetzt beschuldigten Personen des Vertriebs, einen monatlichen Aufwand für seine Lebenshaltung von 20.000 Euro gehabt haben soll und sich seine Geburtstagsfeier dann 15.000 hat Kosten lassen sollen, dann fühlt man sich an andere Fälle erinnert. Fälle mIt Elefanten, Sexreisen usw.
Nun Beschuldigt heißt eben noch nicht „Schuldig“. Diese Beurteilung steht in Deutschland nur einem Richter zu. Bis hier ein Urteil in dem Vorgang gefällt wird, vergehen sicherlich noch einige Jahre.